Haprechtshausen (Haprechtshausen) ist ein Ort in der Nähe von Bad Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabfeld). König Konrad III. gibt vor seiner Zeit als König 27 Hube zu Ober und Unter Haprechtshausen an das Kloster Ebrach und bewilligt danach als König, dass dieselben dem Domkapitel in Würzburg zugestellt werden und das Kloster im Ausgleich vom Domkapitel die Höfe Sulzheim (Sultzhaim) und Trutbach (Trutbach) erhält. Bischof Siegfried von Truhendingen bestätigt diesen Tausch.
Der erste Abt vom Kloster Erbach und das Kloster haben 11 Huben in Hochhausen. Diese tauschen sie mit Erlaubnis des Königs Konrad III., der die Hube vor seinem Königtum an das Kloster gegeben hatte, an das Domkapitel zu Würzburg. Bischof Siegfried von Truhendingen stimmt dem Tausch zu und bestätigt diese.
Das Kloster Ebrach überträgt 14 Huben im Dorf Hofheim des Amtes Rothenstein (Hoffhaim ain dorf im ambt Rotenstain) mit Erlaubnis des Königs Konrad III. (konig Conrat der trite) und des Bischofs Siegfried von Truhendingen an das Domkapitel. Fries verweist auf weitere Unterlagen zu der Zeit, als das Dorf den Truchsessen gehörte, und über die Übereignung an das Stift Würzburg.
Aus Königheim (Kennicken), das früher Kenneghaim) genannt wurde und zum Amt Lauda gehört, haben die Domherren zu Würzburg 20 Hube Wein und drei Mühlen mit zugehörigen Weingärten und Wäldern durch Bewilligung von König Konrad III., durch einen Tausch mit Kloster Ebrach (closter Ebrach)erhalten.
Konrad von Wildberg (Wilperg) übergibt einen Hof in Bundorf (Buntdorf), der Hofmark genannt wird, sowie die Vogtei über Hofheim (Hoffhaim) und die Wiltbergischen Lehen an Bischof Manegold von Neuenburg und das Hochstift Würzburg.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
In Coburg (Coburg) schließen Günther von Bünau (Gunther Bon Bunain Marschalcks), Wilhelm, Landgraf von Thüringen und Markgraf zu Meißen (Wilhelms Landgrafen in Duringen vnd Marggrafen zu Meissen) und Matthias von Lichtenstein (Mathes von lichtenstein) gemeinsam einen Vertrag zwischen dem Landgrafen und dem Meißner Bischof Rudolf von der Planitz. Der Vertrag betrifft die Zent Königsberg in Bayern (Konigbrg), das Geleit zu Königsberg und Haßfurt (Hasfurt,) sowie die Vereinbarung über Mechenried (Mechrits), den Wildbann bei Heldburg (Heltpurg), die Seen zwischen Haßfurt und Königsberg, Hofheim in Unterfranken (Hofheim), Altenbamberg (Altenbramberg), die Zugehörigkeit eines Hofs und Stöckachs (Stockach) zur Zent Königsberg, Ummerstadt (vinerstat), einen Wiesengrund zwischen Ummerstadt und Neuendorf (Neudorff), die Rechnung der Heilig Kreuz Kirche in Coburg und Weiteres. Der Vertrag wird geschlossen und bekanntgemacht.
Bischof Rudolf von Scherenberg verkauft Albrecht Truchsess (Albrecht Truchsessen )das Amt Rottenstein für 2000 Gulden auf Wiederlosung. Für die Bezahlung gibt er ihm die Dörfer Hofheim (Houehaim) und Sulzdorf (Sultzdorff).