Peter Kumpf (peter Kumpf) verpfändet den Kleinzehnt zu Gailshofen, der ihm vom Würzburger Bischof zu Lehen geht, an die Kartause Tückelhausen (Carthausen Dukelhausen). Dies geschieht unter der Bedingung, dass der Bischof oder das Kapitel den Zehnten jährlich mit 210 Gulden ablösen kann. Der Zehnt verbleibt bei der Kartause und wirft jährlich 24 Malter Ertrag ab.
Die Äbtissin und der Konvent des Klosters Kitzingen (Abtissin vnd Conuent zu Kuzingen) verkaufen die Rechtsprechung, die Nutzungsrechte und die Gefälle in Oberhausen (Obernhausen) bei Stalldorf (Staldorf) im Amt Reichelsburg (ambt Raigelberg) mit Zustimmung Bischof Gottfrieds Schenk von Limpurg für 300 Gulden an das Kloster Tückelhausen der Kartäuser (Carthausen duckelhausen).
Stefan Zobel von Gesattel und Andreas von Gebsattel (Gebsetel) haben den Getreide- und Weinzehnten in Hohestadt (Hohenstat) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen getragen. Weil die beiden verkaufswillig sind und die Kartäuser ohnehin die Mannschaft und Vogtei über Hohenstadt haben, kaufen diese mit Bischof Lorenz von Bibras Bewilligung die Zehnten. Im Gegenzug verschreiben sie Bischof Lorenz andere Rechte.
Paul von Schwarzenberg (Schwartzenberg), der Propst von Stift Haug schließt mit dem Prior und dem Konvent zu Tückelhausen einen Vertrag bezüglich der Obrigkeit, des Gerichts, der Erbhuldigung und anderer Angelegenheiten in Hohestadt (Hohenstat), aber behalten dem Hochstift Würzburg die landesherrliche Obrigkeit, Vogtei, Kriegsfolge, Dienste, Steuer, Schutz und Schirm vor.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.
Als das Stift Haug und die Karthäuser zu Tückelhausen (Duckelhausen) wegen der Obrigkeit und anderer Dinge bezüglich des Dorfes Hohestadt (Hohenstadt) in einen Konflikt geraten, werden sie durch Bischof Konrad von Thüngen wieder vertragen.