Lorenz Fries definiert Angaria, Perangaria bzw. Angariare als unbillige und beschwerliche Fronen, Arbeiten und Dienste, welche die Vogtherren in geistlichen Herrschaften erzwingen.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Arnstein (Arnstain) überlassen Bischof Johann von Egloffstein 684 Gulden und werden im Gegenzug für drei Jahre von Steuer und Bede befreit.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Arnstein (Arnstain) verpflichten sich, anstelle Bischofs Johann von Egloffstein Frowin von Hutten (Huten) und seinem Sohn Heinrich innerhalb von zehn Jahren 1520 Gulden zu zahlen. Im Gegenzug werden sie für drei Jahre von Steuer und Bede befreit.
Bischof Johann von Brunn nimmt sechs Jahre nacheinander, beginnend 1412, von den Bauern, die zum Kloster Langheim gehören und in den Ämtern Seßlach (Sesslach) und Ebern (Ebern) leben, 130 Gulden; dafür befreit er sie von den sonstigen Abgaben. Dasselbe Verfahren praktiziert er mit den Einwohnern von Neuses an der Eichen (Neuseß), Watzendorf (Watzendorf) und Gossenberg (Goessenburg), die von den Pflichten des Frondienstes (Frone), der Verköstigung (Atzung) und den Diensten (Diensten) freigestellt werden.
Bischof Johann von Brunn überträgt ein Sechstel des Zehnten in Althausen (Althausen) auf Bitten Johann und Eitels Mertein von Mergentheim (Mertein von Mergethaim), die diesen zuvor zu Mannlehen hatten, der Kirche in Althausen zur Stiftung einer Frühmesse .
Die Marienkapelle auf dem Berg bei Laudenbach (Lautenbach an der Thauber) entwickelt sich zu einem Wallfahrtsort. Bischof Johann von Brunn weist den Frühmessner von Laudenbach an, die Einnahmen der Kapelle zu entnehmen und davon die Kirche zu bestellen und Baumaßnahmen durchzuführen. Über die Verwendung der Einkünfte soll er jährlich eine Rechnung vorlegen und dem Bischof 25 Gulden übergeben.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Konrad von Hutten (Hutten) für 9000 Gulden Schloss und Stadt Arnstein (Arnstain) sowie Einkünfte im Wert von 400 Gulden aus einigen Dörfern.
Bischof Rudolf von Scherenberg stellt Konrad von Hutten (Huten) wegen der 6000 Gulden, für welche er Arnstein (Arnstain) an Konrad von Hutten verpfändet hat, eine neue Verschreibung aus und erhält im Gegenzug ein Revers von Konrad, verlegt dieses jedoch. Als er 1489 schließlich Schloss und Stadt sowie die verschriebenen Gefälle komplett auslöst, stellt er daraufhin eine Urkunde aus, welche die verlorene Urkunde für ungültig erklärt.
Bischof Lorenz von Bibra übergibt Peter Engelhart (Engelhart) die Mühle in Lauringen. Dafür muss dieser jährlich ein Schwein im Wert von 30 Schilling abliefern.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Konrad Fuchsstadt (Fuchsstat) einige Abgaberechte für elf Gulden, welche die Mühle in Laudenbach am Main (Lautenbach am Main) betreffen.