Der Sulledershof (Sulledershof zu Baldershaim) versorgt einen Kaplan im Spital zu Aub (Awe) mit Getreide. Laut einem späteren Schreiber sind davon auch der Schaftrieb in Oellingen (Elingen) und Riedwiesen in Gelchsheim (Guligshaim)
Bischof Iring von Reinstein-Homburg kauft etliche Abgaben in Lämmermühle (Lemberhaim) von Gisela von Hemmersheim (Hemmershaim). Dabei handelt es sich um sechs Metzen Getreide, fünf Schilling und andere Einkünfte. Laut einem späteren Schreiber sind von diesem Geschäft ebenfalls betroffen: Hemmersheim (Hemershaim), Uffenheim (Uffenckhaim), Pfahlenheim (Pfalnhaim), Gelchsheim (Gulichshaim), Bullenheim (Bulnhaim), Großharbach (Harbach), Iphofen (Iphoven), Hüttenheim (Hittenhaim), Enheim (Emerichshaim), Seinsheim (Sainshaim), Wässerndorf (Westerndorf), Würzburg (Wirtzburg), Mörlbach (Mörlebach), Lipprichshausen (Liprichshausen) und Marktbreit oder Obernbreit (Breute).
Weber, Heinrich: Kitzingen (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 16), München 1967.
Die Stadt Aub (Awe) im Amt Reichelsburg (Raigelberg) gehört seit alten Zeiten den Herren von Hohenlohe. Eine Hälfte dieses Besitzes haben sie jedoch den Truchsessen von Baldersheim (Trugsessen zu Baldershaim) überlassen. Die andere Hälfte ist durch eine von Hohenlohe (ain frawelin von Hohenlohe) in den Besitz der Herren von Weinsberg (Weinsperg) gekommen. Somit haben die Hohenloher und die Truchsessen je einen Halbteil an den Gefällen und Nutzungsrechten der Stadt (gefelle und nutzung) besessen. Schließlich teilen die Truchsessen ihre Rechte untereinander auf, so dass Hans Truchsess von Baldersheim (Truchsess von Baldershaim) und sein Bruder Fritz je ein Viertel besitzen. Die Brüder schließen folgenden Vertrag: Weder sie noch ihre Erben sollen ihren Anteil an der Stadt verkaufen, verpfänden oder auf andere Weise einem fremden Herren unterstellen. Falls dies doch geschehe, habe die andere Partei das Recht, den entfremdeten Teil an Cathedra Petri (22. Februar) an sich zu bringen.
Auf Bitte von Markus von Rotenhan (Rotenhan) vergönnt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg seiner Dienerin N. Sturz (Sturzin) Einkünfte in Höhe von 300 Gulden von mehreren Lehen auf Lebenszeit.
Bischof Johann von Grumbach schlichtet einen Streit zwischen Anna, Witwe des Konrad von Hutten (Hutten), Elisabeth, Witwe des Bartholomäus von Hutten, sowie deren Söhnen auf der einen und Bürgermeister und Rat von Arnstein (Arnstain) auf der anderen Seite. Dabei geht es um einen Hof in Müdesheim (Mutishaimer Gunterhoff), die Bede in Bettendorf (Betteldorf) und die Bede in Heugrumbach (Grumbach).
Zwischen dem Bamberger Bischof Georg von Schaumberg und seinem Domkapitel kommt es zum Streit bezüglich der Steuern und Abgaben mit der Stadt Bamberg. Dieser Vorfall wird durch den Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg geschlichtet.
Das Dorf Oberbalbach (Oberbalbach) entrichtet jährlich 16 Malter Hafer in die bischöfliche Kellerei zu Röttingen (Rotingen). Dies geht aus einer Quittung (Quietantz) hervor, die Bischof Lorenz von Bibra Philipp von Seinsheim (Saunshaim) gibt.
Georg Truchsess von Baldersheim (Truchsess zu Baldershaim) übergibt die Burg Aub (Awe), seinen Anteil am Ort sowie etliche Gefälle und Nutzungsrechte für 1000 Gulden dem Hochstift Würzburg als ritterliches Mannlehen.
Die Einwohner des Dorfes Bastheim (Basthaim) müssen dem Bischof von Würzburg Erbhuldigung leisten und Herdhühner geben. Nach dem Bauernkrieg zwingen die Herren von Bastheim diese Einwohner zu einer Verschreibung, dass sie zukünftig nur noch ihnen verpflichtet seien. Als die Herren von Bastheim ihre Lehen von Bischof Konrad von Thüngen nicht in Empfang nehmen, klagt der Bischof vor dem Hofgericht. Noch vor einem Urteilsspruch bitten die Herren von Bastheim um einen Vergleich: Sie übergeben die Verschreibung mit den Untertanen zu Bastheim dem Bischof und überlassen ihm seine hergebrachten Abgaben aus dem Dorf. Die Lehen werden erneut an die Herren von Bastheim verliehen. Laut einem Nachtragsschreiber sind von diesem Rechtsstreit ebenfalls betroffen: das Dorf Bastheim (Basthaim) samt Burg, der Stainisch hoff, der Hersfelder hove und der Weirisch hove (beide in Bastheim), die Orte Unterwaldbehrungen (Nidernwaldberingen) und Dachsberg (Dachsperg; heute Stadtteil von Bastheim), die Fischwasser bei Elsbach (Olspach) und Braidbach (Braitbach), der Forst Schmalhart (Schmalhart holtz), die Truchsessischen Güter (Truchsessische guetter), die Zehnten der Wüstungen Englerts Ringelharts) und Lanzig Nantzen, die Wüstung Altenfeld (Altenvelt wusten) und das Dorf Weisbach (Weispach dorff).
Konrad von Thüngen erhält von Papst Clemens VII. die Erlaubnis, während der nächsten zehn Jahre ein Subsidium von allen geistlichen Lehen zu erheben.