Fries verweist auf Bestimmungen darüber, wie, von wem und wieviel an bischöflichen Steuern, Kollekten und Subsidien erhoben werden soll.
Viele Jahre nach dem Erwerb von Burgbernheim (Bernhaim) erheben die Reichsschultheiße und Amtleute unbilliche Dienste und andere neue Abgaben von den Unfreien (arme leute) zu Bernheim und anderswo, die Bischof Hermann von Lobdeburg unterstanden. König Heinrich [VII] hebt diese Abgaben aber wieder auf.
Anm.: arme leute verwendet Fries gewöhnlich als Synonym zu Leibeigene. Im Eintrag NR. 1479 ist im selben Zusammenhang aber von Einwohner zu Burgbernheim die Rede.
Die Reichsschultheißen und die Amtleute erheben erneut unrechtmäßige Abgaben von den Einwohnern zu Burgbernheim (Inwonere zu Bernhaim) als Schutzgeld. Heinrich Raspe (Konig Hainrich der acht) erlässt auf Bitten Bischofs Hermann von Lobedeburg diese Abgaben und freit die betroffenen Personen auf ewig von dieser Steuer.
Der Küchenmeister König Rudolfs erhält von diesem den Befehl, dass dessen Güter in Burgbernheim (Bernhaim) nicht höher besteuert werden sollen als von alter Herkommen üblich. Als Abgaben werden die Bede und andere Leistungen genannt (bethe vnd anderm).
Nach Fries hieß der Küchenmeister Ludwig von Neuburg. Dies könnte auf einen Vertreter der Familie Küchenmeister von Neuburg zutreffen. Zu dieser Zeit war jedoch Leopold von Nordenberg Reichserbküchenmeister.
Hans von Reinstein zu Veitshöchheim (Rainstain zu Veitshochaim) trägt folgende Besitzungen und Einkünfte im Dorf Bettingen Bischof Gerhard von Schwarzenburg als Mannlehen auf: zwölf Pfund Heller und 16 Schilling, zwei Pfund Heller Würzburger Währung, neun Fastnachtshühner, sechs Sommerhühner, etliche Martinshühner, zwölf Malter Korn und zehn Morgen Wiese.
Fries verweist für folgende, mit einer Bischofswahl verbundenen Angelegenheiten auf den liber diversarum formarum Brunn: Eid der Zeugen einer Bischofswahl, Dompropstei, Schulden, Eidbruch, Nichtentfremdung von Regalien, Münzrecht, geistliche Einkommen, Steuererhebung (schatzung), hochstiftische Statthalter, Zabelstein (Zabelstain), Karlstadt (Carlstatt), Karlburg (Carlburg), Amtleute zu Würzburg sowie Steuerfreiheit für Geistliche und Bürger.
Der Abt von Bildhausen sowie Bürgermeister und Rat von Würzburg streiten sich wegen der steuerlichen Stellung des Hofmanns des Abtes, der im Hof des Klosters zu Würzburg wohnt. Bischof Lorenz von Bibra vergleicht beide Parteien: Solange dieser kein Würzburger Bürger sei, keine erblichen Güter in der Würzburger Mark besitze und auch sonst dort kein Gewerbe oder Handel treibe, müsse er keine Abgaben wie ein Würzburger Bürger leisten und darf zur Erhaltung des Hofes und des Kloster Einkäufe tätigen wie ein Bürger zu Würzburg.
Paul von Schwarzenberg (Schwartzenberg), der Propst von Stift Haug schließt mit dem Prior und dem Konvent zu Tückelhausen einen Vertrag bezüglich der Obrigkeit, des Gerichts, der Erbhuldigung und anderer Angelegenheiten in Hohestadt (Hohenstat), aber behalten dem Hochstift Würzburg die landesherrliche Obrigkeit, Vogtei, Kriegsfolge, Dienste, Steuer, Schutz und Schirm vor.
Bischof Melchior von Zobel übergibt erblich Michael Werner (Werner), Stadtschreiber von Iphofen (Iphoven), 3 Morgen Wiesen in der Gemarkung von Mainbernheim (Mainbernhaimer markhung), die einst dem Kloster Birklingen (Birklingen) gehörten. Dafür muss er jährlich 20 Pfennige, 1 Fastnachtshuhn und den Handlohn in die Kellerei geben.
Bischof Melchior Zobel von Giebelsstadt verkauft die steinerne Vierung der Kemnate hinter der Pfarrkirche am Dorfgraben an Oswald Hauswirt (Hauswirt), dem Keller zu Röttingen, und seinen Erben. Der Kaufpreis beträgt einmalig 200 Gulden sowie jährlich 29 Pfennige und Fastnachtshühner. Außerdem erhält der Pfarrer drei Pfund sieben Pfennig und einen gebührlichen Handlohn.