Bischof Johann von Grumbach verschreibt Doktor Gregor Heimburg (Gregor Hainburg) und seinen Erben das Ungeld zu Iphofen (Iphouen) für 1200 Gulden. In der nachfolgenden Zeit werden Gregors Güter auf Befehl des Papstes konfisziert. Auch Bischof Rudolf von Scherenberg zieht seine Güter ein. Gregors Erben argumentieren jedoch, dass er ihnen die 1200 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen vor dem päpstlichen Befehl übergeben hat. Bischof Rudolf erklärt sich dazu bereit, den Erben für den alten Pfandschilling von 1200 Gulden erneut 900 Gulden zu verschreiben. Die übrigen 300 Gulden werden fallengelassen.
Johann von Grumbach schuldet dem Doktor Gregor Heimburg (doctori Gregori Haimburg) 2400 zuvor geliehene und zugeschlagene Gulden. Dafür sagt er ihm das Schloss, die Vogtei und das Amt Dettelbach (Dettelbach) mit allen Nutzungen und Rechten zu. Weiterhin das Ungeld von Iphofen (Iphofen) und den Zoll von fand. Zudem erlaubt er Heimburg, 400 weitere Gulden für den Ausbau des Schlosses zu verwenden. Sobald der Bau fertig ist, besichtigt wurde und die Rechnung beglichen ist, soll Gregor Heimburg dies mit seiner rechten Hand beschwören, aber dem Stift die Widerlösung gewähren.
Papst Pius II. exkommuniziert Gregor Heimburg (Haimburg) wegen dessen Nähe zum böhmischen König und aus weiteren Gründen. Auf Anhalten eines päpstlichen Gesandten konfisziert Bischof Rudolf von Scherenberg Heimburgs Besitzungen im Hochstift Würzburg. Nach Heimburgs Tod legen dessen Kinder Jakob, Dorothea und Christina, die mit Wilhelm von Allenblumen (Allenblumen) verheiratet ist, Bischof Rudolf von Scherenberg eine Schenkungsurkunde vor, laut welcher sie die 2800 Gulden bereits vor der Exkommunikation ihres Vaters erhalten hätten, und bitten daher, diese Summe sowie andere konfiszierte Güter wieder zu erhalten. Bischof Rudolf verweigert dies, weil er sich im Recht glaubt. Michael von Schwarzenberg (Swartzenberg) verträgt beide Seiten folgendermaßen: Bischof Rudolf soll den Erben Zinsen und Gülte in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden verpfänden, dafür sollen diese ihre Ansprüche an Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) sowie in Iphofen (Iphofen), Fahr (Farhe) und anderswo aufgeben und dies schriftlich bestätigen. Beide Seiten nehmen den Vertrag an.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Dorothea von Heimburg (Haimburg) ist mit Georg von Crailsheim (Crailshaim) verheiratet. Dieser leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, um das Schloss Homburg an der Wern (Hohenburg) wieder abzulösen. Bischof Rudolf verschreibt dem Ehepaar und seinen Erben jährlich 50 Gulden in Dettelbach (Detelbach) und überlässt ihnen das dortige Schloss zur Bewohnung.
Eckhard von Crailsheim (Crailshaim) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden und erhält dafür die Pfandschaft, die zuvor im Besitz von Kilian von der Kere (von der Kere) war. Diese umfasst jährlich 100 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Detelbach) sowie das dortige Schloss.