Bischof Hermann von Lobdeburg gibt den Grafen Konrad und Ludwig von Öttingen (Grave Conrat vnd G. Ludwigen gebrudern von Otingen) den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) zum Mannlehen. Dafür erhält er 700 Mark Silbers von den Grafen. Diese Allianz soll gegen viele Parteien rechtskräftig sein, nicht jedoch gegen das Reich oder den König.
Der Jahrmarkt Frickenhausens findet jährlich am Tag des Heiligen Gallus (16. Oktober) statt.
Bischof Manegold verpfändet den Eheleuten Rüdiger und Luitgard Pfahl (Rudiger Pfal vnd Luitgart seiner Hausfraw) Jahreseinkünfte in Höhe von 20 Pfund Heller und einem Fuder Wein aus den Grundzinsen und dem Zehnten von Frickenhausen auf Wiederkauf. Die Eheleute geben dem Bischof dafür 200 Pfund Heller Hauptsumme, die dieser bezahlen muss, wenn er das Pfand wieder auslösen will.
Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet jährlich 30 Pfund Heller aus der Bede von Frickenhausen (Frickenhausen) an die Brüder Gottfried III. und Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Gotfrid der Jungeren vnd Gotfriden der Elter hern von Brauneck gebrudere). Diese Einkünfte gehören zu einem Burggut der Festung Marienberg (schloss Unserfrawenberg). Dafür stellen sie dem Bischof einen besiegelten Revers aus.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) verschiedenen Chorherren des Neumünsterstifts als Leibgeding.
Gottfried III. von Hohenlohe-Brauneck (Her Gotfrid von Brauneck) verkauft seinen Teil an der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen (seinen tail recht vnd gerechtickait zu Frickenhausen) Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift Würzburg für einen nicht genannten Betrag. Da der Anteil an der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen ein Reichslehen ist, muss Kaiser Ludwig IV. den Handel bewilligen. Er tut dies und belehnt Bischof Otto damit.
Gottfried III. von Hohenlohe-Brauneck (her Gotfrid von Hohenlohe genant von Brauneck) übergibt Bischof Otto von Wolfskeel einen Kaufbrief über den Verkauf seines Teils der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen an das Hochstift.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Konrad Geyer zu Ingolstadt (Contzen Geirn zu Ingelstat) jährliche Einkünfte im Wert von 20 Gulden und 40 Pfund Heller aus den Abgaben von Frickenhausen am Main (Frickenhausen).
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Wilhelm Geyer von Giebelstadt (Wilhelm Geir) 240 Gulden. Um diese Schuld teilweise abzutragen, verpfändet er ihm 80 Gulden aus den Abgaben Frickenhausens (Frickenhausen).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erlaubt der Gemeinde Frickenhausen (Frickenhausen), eine Wassermühle am Main zu bauen, allerdings soll sie den Schiffahrtsbetrieb nicht einschränken.