Es werden fünf bischöfliche Herrschaftsbauten genannt, die gewöhnlicherweise Saal genannt werden: Zu Würzburg (wirtzburg) und Leutersdorf (Leütersdorff), in der Hofmark zu Eltmann (Eltmain), zu Frickenhausen am Main (frickenhausen) und Lindelbach (Lindeloch), bei Gerolzhofen (Geroltzhofen) und in Ochsenfurt (Ochsenfurt).
In Bad Mergentheim (Mergethaim) gibt es großen Zulauf und Wallfahrten zur Marienkirche. Ein Drittel der Gefälle steht den Herren von Lauda (Heren von Lauden) zu. Heinrich von Lauda (her Hainrich von Lauden) übergibt dieses Drittel Bischof Herold von Höchheim und dem Hochstift Würzburg.
Den Zehnt zu Bad Mergentheim (Mergethaim) tragen die Herren von Hohenlohe (heren von Hohenlohe) vom Stift zum Mannlehen. Auf Bitte Gottfrieds I. von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) und seines Bruders Konrad I. von Hohenlohe (Conraten von Hohenlohe) überträgt Bischof Dietrich von Homburg das Lehen an den Deutschen Orden. Im Gegenzug tragen die Hohenloher dem Hochstift andere ihrer Güter an und erhalten diese als Mannlehen zurück.
Bischof Otto von Wolfskeel stiftet zu Retzbach (Retzbach) ein Kloster und inkorporiert es in das Kloster Neustadt am Main (closter Neustat).
Herr Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Gotfrid von Hohenlohe zu Brauneck) verkauft seine Leute, Güter, Zinsen, Gülte, Rechte und Gerichtsrecht in der Iphöfer Vorstadt (zu Iphouen in der vorstat) und zu Frickenhausen am Main (Frickenhausen) an Bischof Otto von Wolfskeel für 2300 Pfund Heller.
Während der Regierungszeit von Bischof Johann von Grumbach beklagen sich viele Schiffer und andere Gewerbstätige, die auf dem Main auf- und abfahren, dass die Schifffahrt verhindert wird und sie ohne Schaden nicht durchkommen können. Sie bitten um Öffnung des Stromes. Bischof Johann versammelt Schifffahrer und andere verständige Werkmänner bei sich, aus Nürnberg (Nurenberg), Bamberg (Bamberg), Schweinfurt (Schweinfurt), Kulmbach (Culmbach), Coburg (Coburg), Lichtenfels (Liechtenuels), Eltmann (Eltman), Haßfurt (Hasfurt), Rheinfeld (Rainfeld), Garstadt (Garstat), Volkach (Volkach), Kitzingen (Kitzingen), Ochsenfurt (Ochsenfurt), Heidingsfeld (Haidingsueld) und Hausen (Ohausen). Diese und vier weitere Personen aus Würzburg lässt er die Situation am Main besehen und ihre Meinung festhalten.
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.