Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Georg und Hans von Dettelbach (Detelbach) die gerechtickait des Hochtsifts in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Dettelbach (Detelbach), Brück (Bruck) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) für 2000 Gulden an Heinz Rüd von Collenberg (Colnberg) und dessen Frau Anna (geb. von Thüngen).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Hälfte am Dettelbacher Schloss mit den dazugehörigen Rechten für 900 Gulden auf Lebenszeit an Wilhelm von Abenberg (Abenberg).
Bischof Johann von Egloffstein befreit ein Haus in Dettelbach (Detelbach), das Hans, Dietrich und Hans Motzel (Motzel) gehört, von der Bede, Dienstpflicht und anderen Verpflichtungen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Hälfte am Dettelbacher Schloss an Erkinger von Seinsheim (Sainsheim) auf Lebenszeit. Jener bezahlt 300 Gulden, mit denen die Verpfändung an Wilhelm von Abenberg (Abenberg) abgelöst wird.
Bischof Konrad von Thüngen ermahnt die Einwohner von Dettelbach (Detelbach), den Zehnten zu bezahlen.
Bischof Konrad von Bibra befiehlt den Einwohnern von Dettelbach (Detelbach), dem Abt von St. Stephan den Zehnten zu bezahlen.
Bischof Konrad von Bibra kauft von Abt und Konvent zu Münsterschwarzach (Schwartzenaw) den Weinzehnten in Dettelbach (Detelbach). Dies gilt laut Nachtragsschreiber auch für etliche Zehnten in Schwarzenau (Schwartzenaw) und Bibergau (Bibergau). Damit werden Schulden des Klosters bei den Würzburger Johannitern, dem Kloster St. Stephan, dem Dompräsenzamt, dem Dominikanerkloster in Würzburg, dem dortigen Ulrichskloster, dem Domkapitel, der Kartause Astheim (Osthaim), der Stadt Gerolzhofen (Gerolzhoffen) und dem Kloster Rebdorf (Rebdorf) beglichen.
Die Einwohner von Dettelbach (Detelbach) und Neuses am Berg (Newsess uff dem Berg) werden wegen eines Streits über Weiderechte und den Schaftrieb vertragen.
Zwischen Abt Jodokus von St. Stephan und seinen Hübnern in Dettelbach (Detelbach) wird wegen der Afterlehen ein Vertrag gemacht.