Doktor Gregor Heimburg (Haimburg) löst die Pfandsumme von 800 Gulden, welche die Herren von Craislheim (Crailshaim) als Pfandherren tragen, ab und erhält dafür Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) verpfändet. Er leiht Bischof Johann von Grumbach außerdem 1200 Gulden zur Ablösung des Ungelds von Iphofen (Iphoven) sowie 400 Gulden zur Ablösung des Zolls von Fahr (Fare) und verbaut 400 Gulden am Schloss Dettelbach (Detelbach), so dass die gesamte Pfandsumme 2800 Gulden beträgt.
Papst Pius II. exkommuniziert Gregor Heimburg (Haimburg) wegen dessen Nähe zum böhmischen König und aus weiteren Gründen. Auf Anhalten eines päpstlichen Gesandten konfisziert Bischof Rudolf von Scherenberg Heimburgs Besitzungen im Hochstift Würzburg. Nach Heimburgs Tod legen dessen Kinder Jakob, Dorothea und Christina, die mit Wilhelm von Allenblumen (Allenblumen) verheiratet ist, Bischof Rudolf von Scherenberg eine Schenkungsurkunde vor, laut welcher sie die 2800 Gulden bereits vor der Exkommunikation ihres Vaters erhalten hätten, und bitten daher, diese Summe sowie andere konfiszierte Güter wieder zu erhalten. Bischof Rudolf verweigert dies, weil er sich im Recht glaubt. Michael von Schwarzenberg (Swartzenberg) verträgt beide Seiten folgendermaßen: Bischof Rudolf soll den Erben Zinsen und Gülte in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden verpfänden, dafür sollen diese ihre Ansprüche an Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) sowie in Iphofen (Iphofen), Fahr (Farhe) und anderswo aufgeben und dies schriftlich bestätigen. Beide Seiten nehmen den Vertrag an.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Dorothea von Heimburg (Haimburg) ist mit Georg von Crailsheim (Crailshaim) verheiratet. Dieser leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, um das Schloss Homburg an der Wern (Hohenburg) wieder abzulösen. Bischof Rudolf verschreibt dem Ehepaar und seinen Erben jährlich 50 Gulden in Dettelbach (Detelbach) und überlässt ihnen das dortige Schloss zur Bewohnung.
Konrad von der Kere (von der Kere) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, damit dieser Amt und Schloss Rottenstein (Rotenstain) wieder ablösen kann, und erhält dafür jährlich 50 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Dettelbach) verschrieben.
Kilian von der Kere (von der Kere) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, damit dieser Amt und Schloss Bütthard (Buthert) wieder ablösen kann, und erhält dafür jährlich 100 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Detelbach) verschrieben.
Bischof Rudolf von Scherenberg sichert seinem Sekretär Johann Hobach (Hobach) jährlich 50 Gulden Dienstgeld in Dettelbach (Detelbach) und Eisenheim (Eisenshaim) zu.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet einen Bauernhof in Dettelbach (Detelbach), der jährlich 16 Malter Korn und acht Malter Haber im Schloss abliefern muss, für 125 Gulden an den Dettelbacher Bürger Hans Span (Span).
Eckhard von Crailsheim (Crailshaim) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden und erhält dafür die Pfandschaft, die zuvor im Besitz von Kilian von der Kere (von der Kere) war. Diese umfasst jährlich 100 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Detelbach) sowie das dortige Schloss.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst die Pfandschaft von Eckhard von Crailsheim wieder ab.
Das Hochstift Würzburg löst in Dettelbach verpfändete Einnahmen von Eckhard von Crailsheim, Georg von Crailsheims Bruder, wieder ab.