Die Herren von Grumbach erhalten das Schloss Roßberg (Rosberg) vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Ritter Konrad von Roßrieth (Conrad von Rosrith) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe ein Viertel der Festung Roßrieth mit all dessen Zugehörungen zu Lehen. Als Konrad von Roßrieth stirbt übergibt er den Anteil seinem Sohn Walter Bugelhans von Maienfels (walts bugelhans von Maienfels). Dieser verspricht dem Hochstift Würzburg ein ewiges Öffnungsrecht. Darüber gibt es ein Revers.
Bischof Gerhart von Schwarzburg hat den Brüdern Eberhard und Apel zu Prappach (eberharten und apeln Fuchs gebrudern zu prappach) das Schloss Prappach (schloss prappach) zu Lehen gegeben. Diese ist von den jeweiligen Herren zu Rothenfels (Hern zu Rottenfels) zu empfangen.
Aufgrund der Uneinigkeiten, welche Lehen Bischof Gerhard von Schwarzburg vom Hochstift Würzburg erhalten soll, trifft der Bischof mit den Fürsten und Herren von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) eine Einigung. Diese soll dem Landfrieden nicht schaden. Worüber nicht entschieden wird, bleibt Mainz und Bamberg vorbehalten. Der Vertrag kommt allerdings nicht zum Einsatz. Aufgrund dessen wird durch den Erzbischof von Mainz, Adolf I. von Nassau und dem Bischof von Bamberg, Lamprecht von Brunn, zwischen Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Nürnberg (Nuremberg), Schweinfurt (Schweinfurt), Bad Windsheim (windsheim) und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg ein neuer Vertrag geschlossen.
Der Vetrag zwischen Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt, Bad Windsheim und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg besagt, dass alle Parteien vertragen, die Gefangenen auf beiden Seiten frei und alle Schatzungen und unbezahlte Gelder erlassen sind. Bischof Gerhard von Schwarzburg hat die vier Städte Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt und Bad Windsheim eingenommen. Diese zahlen ihm gemeinsam 4000 Gulden. Der Bischof bestätigt ihnen die Zahlung. Damit sind die Uneinigekeiten zwischen den Städten und dem Bischof geklärt. Wenn jemand dem Vertarg nicht folge leistet, soll dieser nicht in Kraft treten. Der Bischof darf nicht Gebrauch von seiner Einigung mit den Fürsten und Herren machen. Als Rothenburg (Rottenburg) ihren Anteil an den 4000 Gulden bezahlt, ist die Stadt frei von dem Vertrag. Der Bischof ist nicht mehr zuständig für die Lehen, das Erbe und das Leibgedinge Rothenburgs, sowie das Weingeld Nürnbergs (Nuremberg). Wenn die Bürger Rothenburgs von dem Bischof Lehen erhalten möchten, dürfen sie diese empfangen.
Johann von Wolfkeel (hans wolfskel) empfängt die Hälfte des Schlosses von Rottenbauer (schloss Rottenbaur) mit dessen Zugehörungen von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zu Lehen. Das Schloss ist durch Johanns Vetter Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderichen wolfskelen) an den Bischof gekommen. Die Gerechtigkeit über das Schloss besitzt der Bischof.
Die Brüder Kraft Pankratz und Hieronymus von Lichtenstein (craft pangratz vnd hieronimus von Lichtenstein gebrudere) empfangen von Bischof Lorenz von Bibra als Sohn- und Tochterlehen drei Höfe zu Dietrichsdorf (Dietrichsdorff), den Schaftrieb und die Güter von Ritter Otto von Lichtenstein, zwei Fischgewässer, genannt Rothe und Chambach. Zudem die Hälfte des Zehnts von Haarth (Harder) und zu Grossen Thaubach, die das Rothenfelser Lehen genannt werden.
Erhard von Lichtenstein ( Erhart von Lichtenstein ) empfängt von Bischof Lorenz von Bibra einen Hof, zwei selden und zwei Hofstätten zu Dietersdorf (dietersdorff) mit allen Zugehörungen und was sonst dort dem Bischof gehört als Rottenfelser-Lehen. Zudem Neuendorf (Newendorff) und Merlach (merlach) als Mannlehen inne, seine Söhne und Töchter erben einmal das Rottenfelser-Lehen, bestehend aus einem Hof und einem Gut. Sie bekommen ebenfalls alles, was die Brüder Andreas, Hartung, Jakob und Reichhart von Lichtenstein (Endres, hartung, Jacob vnd Reichart von Lichtenstein gebrudere) in Dietrichsdorff inne hatten und ihren Anteil am Zehnt auf der Herde.
Johann Zollner von Halberg (hans zolner halburg) verfügt über einen Vertrag, der es ihm ermöglicht, Güter, Leute, Zinsen und Gült zu Rötelsee (rottelsehe), Iphofen (Jphofen) und Mainbernheim (meinbernheim) mit deren Obrigkeiten, Lehenschaften, Rechten, Gewohnheiten und Herkommen, welche Mannlehen Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stifts waren, aufzuheben. Stattdessen gehen sie als Lehen an seinen Sohn und seine Tochter über.
Johann Zobel von Giebelstadt (hans zobel zu Gibelstat) gibt seine Hälfte des Schlosses Rockenstadt (schlos zu Rockenstat) als Lehen an Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stift. Dafür verspricht ihm der Bischof Schutz und Schirm über ihn, seine Ehefrau Dorothea (dorothen), ihre Kinder und Güter.