Ludwig von Frankenstein (Ludwig von Franckenstain) macht dem Kloster Fulda (stift Fuld) die Hälfte von Reichenbach zu Lehen.
Die Grafen von Wertheim (Grafen zu Weckhaim) erhalten 1192 die Pfarrei zu Reicholzheim (Raicholshausen), 1227 die Pfarrei sowie die Gerichtsbarkeit der Vorstadt zu Wölchingen (Woelhaim), das Patronatsrecht zu Richelbach (Richolfsbann) sowie 1317 die Zehnten zu Wertheim (Wekhaim) und den umliegenden Dörfern, die allesamt im Gebiet des Hochstifts Würzburg liegen, zu Lehen.
Ludwig von Raueneck (ludwig von Raweneck) macht Bischof Hermann von Lobdeburg für 65 Mark Schloss Raueneck (Schloss Raweneck ), andere Güter, Zinse und Gülten zu Bramberg (Bramberg), Marbach (Marpach), Herbelsdorf (Herleibsdorff), Haßfurt (Hanefund), Goßmannsdorf (Gossmarsdorff), Gemeinfeld (Gemainfelt), Bernsfeld (Babemersfeldt), Frickendorf (frikendorff), Ebern (Ebern), Garb (Gagmarsdorff), Sand am Main (Sandt), Lindach (Lindach) und zu Hainbach (Hainbach) zu Lehen und empfängt das Genannte wiederum von ihm.
Der Berg und das Schloss Henneberg (Hennenberg der bergk vnd schlos Hennenberg), das Dorf Reichenbach (Reichenbach) sowie das Dorf Winden (winden) werden den Grafen von Reichenbach zu Lehen gemacht.
Zu Reichenberg (Reichenberg) hat das Hochstift Würzburg ein Burggut und davon ausgehend 18 Malter Gült inne. Diese setzen sich aus je zwölf Maltern Korn und sechs Maltern Hafer zusammen. Hinzukommen zwei Lammbäuche sowie zwei Fastnachtshühner, die jählich zu Karbach (Carbach) fällig sind. Dies tragen Andreas und Stephan Salzkästner (Endres vnd Steffan die Saltzkestner) zu Lehen. Nach ihnen trägt Gottfried Voit von Rieneck (Gotz voiten von Rieneck) das Lehen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht Berthold Salzkästner (Bertholden Salzkestnern) das Burggut zu Reichenberg (Reichenberg). Ebenso erhalten Wolf Bartholomäus von Wolfskeel (Wolf bartholmes wolfskel) und seine Brüder Johann und Jakob von Wolfskeel (hans vnd jacob seine brudere) das gesamte Schloss Reichenberg (schlos zu Reichenberg) samt seinen Wiesen, Äckern, Zehnten, Zinsen, Forsten, Hühnern und allen Nutzuungsrechten und Zugehörungen vom Bischof zu Lehen. Hierüber liegen mehrere schriftliche Belege vor.
Hermann von Reckrodt (Herman von Reckrod) wird mit dem Hochstift Würzburg vertragen. Er soll zu Reckrod (Reckrod) ein Lehen im Wert von 650 Gulden empfangen und zu Lehen des Hochstifts tragen.
Bischof Rudolf von Scherenberg stattet seinen Ministerialen Gaigel (Gaigelff dinstman) mit Reitpfründen im Gebiet des Domstifts aus und befreit ihn von Abgaben. Mit dessen Tod fallen diese Pfründe samt Gerechtigkeiten an das Hochstift Würzburg zurück. Diese verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg nun samt den Landrechten an Georg von Giech (Georg von Gich).
Kaiser Friedrich III. verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg und seinen Nachfolgern im Amt einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt ) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Diese Verleihung an den Bischof an Stelle des Domkapitels geschieht auf Bitte von Sigmund II., Heinrich XII., Georg II. und Sebastian Marschall von Pappenheim (Sigmundt Hainrich Georg vnd Sebastian an Marshalk zu Boppenhaim), die diese Lehen bisher zu Reichslehen tragen, da ihre Vorfahren diese zunächst für eine erhebliche Gesamtsumme dem Domkapitel verpfändet und anschließend wieder abgelöst haben. Die Verleihung dieses Regals, das anschließend in die bestehenden Regalien des Hochstifts integriert werden soll, soll zunächst gesondert geschehen.
König Maximilian I. verleiht Bischof Lorenz von Bibra an Stelle des Domkapitels einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Hierfür soll der Bischof in Ausübung seiner Pflicht dem Kaiser und dem Reich verbunden sein und dienen. Der Bischof soll zwar das Reichslehen für das Domkapitel innehaben, dem Domkapitel wird es aber gestattet, dieselben Lehen im Notfall zur eigenen Versorgung und Finanzierung heranzuziehen.