Die Arnsteiner Familie Wolf (wolfen) bekommt eine Mühle am Riedener Mühlbach (Riederbach) in Mühlhausen (Mulheuser marck) im Amt Arnstein verliehen.
Da die nach Graf Poppo VII. von Henneberg (graff Boppen von Hennenberg) bennanten, weltlichen Städte Bad Kissingen (Kissingen), Rottenstein (Rottenstein), Steinau an der Straße (Steinaw) und Königshofen (Konigshofen) nicht mehr Lehen des Hochstifts sind, gab es wenig Kontakt zwischen Bischof Manegold von Neuenburg und Markgraf Ottot V. von Brandenburg (Marggrauen Otten dem langen zu Brandenburg). Graf Heinrich Stahelberg (graff Heinrichen von Stahelberg) verhandelt zwischen den beiden einen Vertrag aus, welcher beinhaltet, dass der Bischof dem Markgrafen die Stadt Bad Kissingen, das Schloss Steinau, das Schloss Rottenstein und die Stadt Königshofen zu Lehen gibt und der Markgraf dafür dem Bischof 4000 Mark Silber gibt.
Graf Ulrich II. von Hanau (her Vlrich von Hanaw) trägt Teile von Iphofen, Dettelbach und Repperndorf als Lehen Kaiser Ludwigs IV., der Bayern. Nach dem Verkauf dieser Güter an Bischof Wolfram von Grumbach werden ihm diese allesamt zu Nürnberg (Nuremberg) verliehen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht dem Ritter Albrecht von Rosenberg (Albrechten von Rosenberg rittern) einen Teil des Zehnts zu Oberrimbach (obern rintbach), sowie die Kapelle von Kirchrimbach (kirchrintbach) und die Gutsleute, die Kapelle bei Haslach (Haslach) mit allen Zugehörungen als Lehen. Auch wenn dem Bischof der Zehnt und die Gutsleute nicht gehören würden, so will er Albrecht von Rosenberg (Albrechten von Rosenberg rittern) auf jeden Fall die Kapellen als Lehen geben.
Simon und Heinrich von Schlitz genannt von Gortz (Simon vnd Hantz von Schlitz gnant von Gartz) geben das Dorf Rimpold (Rimpold), welches ihr eigenes Gut ist, dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg für 150 Gulden. Daraufhin bekommen die beiden das Dorf zu Erblehen. Dafür verpflichten sie sich und ihre Erben gegenüber dem Hochstift und Bischofsheim (Bischofsheim). Im Gegenzug verteidigt sie das Hochstift.
Neben anderen Gütern empfängt Konrad von Uffenheim (Cuntz von Vssigkheim) das Dorf Rettersheim (Rettersheim) im Amt Homburg am Main (ambt Hohenberg am Main) von Bischof Gerhard von Schwarzburg zu Lehen. Dieses würzburgische Lehen tragen bisher die Herren von Triefenstein (von Triffenstein) zu Lehen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg und Rudolf II. von Wertheim (Rudolf von wertheim), welcher Stadthalter und Domdechanat des Domkapitels ist, geben den Brüdern Johann und Peter Seibot (hansen vnd pettern Sybaten) ein Gut mit seinen Zugehörungen, welches bei Rambach (Rombach) liegt. Bisher gingen davon ein Pfund Heller und ein Huhn an das Amt Thüngfeld. Stattdessen sollen die Brüder und deren Erben ein Tagwerk bei Rambach (Rombach) gelegen und ein Tagwerk zu Sambach (Sandfach) gelegen vom Bischof zu Lehen bekommen. Auch bekommen die beiden das Gewässer zum Fischen bei Ebrach (Ebrach) über Rambach (Rombach) bis zum Sandbach (Sandbach). Der See an der Stadtmauer von Schlüsselfeld (Schlusselfelt) und Raibach (Rainbach), welche in ihrem Zent liegen, sollen frei und ledig bleiben.
Bischof Johann von Brunn übernimmt die Schulden seines Vorgängers Bischof Gerhard von Schwarzenburg, der Andreas von Müdesheim (Endressen von Mutigsheim) 500 Gulden schuldet. Dazu kommen 100 Gulden für Getreide, 250 Gulden für Wein und 350 Gulden hat Andreas dem Bischof Johann von Brunn geliehen. Insgesamt hat der Bischof 1200 Gulden Schulden. Dafür bekommt Andreas von Müdesheim (Mutigsheim) zwei Höfe bei Rieden (Rieden) mit allen Zugehörungen und Nutzungsrechten, sowie das Ungeld von Arnstein (Arnstein) und den Zehnt der Dompropstei. Dies gilt solange bis die 1200 Gulden an Andreas von Müdesheim zurück gezahlt werden.
Friedrich von Seldeneck (fritzen von Seldeneck) bekommt den Zoll von Rimbach (Riepach) für 1100 Gulden verpfändet und die Hälfte des Dorfes zu Lehen.
Heinrich Steller (Heinrich Steller) gibt dem Vater von Dietrich von Bickenbach (Dietrich zu Bickenbach) 40 Malter Getreidegült, welche auf zwei Höfen bei Rieden (Rieden) liegen, die wiederum in eine Kammer des Bischofs von Würzburg (wurtzburgs) gehören, und den Zehnt bei Bischof Johann von Brunn für 273 Gulden auf Wiederlösung. Herr Steller gibt dann aber noch 27 Gulden dazu, sodass die Gesamtsumme 300 Gulden ergibt. Dafür verzichtet Herr von Bickenbach auf das Anspruchsrecht der zwei Höfe und die Wiederlösung. Wenn ein Bischof sich von Herrn von Bickenbach lösen will, so gestattet Herr Steller dies für 300 Gulden.