Burgwindheim gehört zum Würzburger Hochgerichtsbezirk Oberschwarzach und ist Sitz einer Pfarrei (Klosterpfarrei des Klosters Ebrach). Ein Schloss (Eigentum des Klosters), ein Pfarrhaus, zwei Wirtshäuser mit Brauhäusern, ein Posthaus, eine Zollstätte, zwei Schmieden, zwei Mühlen, eine Schule, eine Ziegelhütte und eine Badstube sind nachgewiesen.
Herzog Albrecht III. von Bayern-München verpfändet Burg, Markt und Herrschaft an Ulrich III. von Laber. Nach dessen Tod 1463 gibt seine Frau die Herrschaft 1465 an Herzog Albrecht zurück.
Die Gemeinde Sulzfeld muss nach der alten Ordnung jährlich 300 Gulden fünf Batzen regelmäßige Abgaben zahlen.
Eine Vielzahl Adeliger und vornehmer Geschlechter besitzen in Sulzfeld Berechtigungen und erhalten Abgaben verschiedener Art: Die Familien von Berlichingen, von Biebelrieth, von Brauneck, die Grafen und Herren von Erlach, von Frickenhausen, von Fronhoffen, Fuchs von Bimbach, die Grafen und Herren von Castell, von Hohenlohe zu Schelcklingen, von Holzingen, von Kirchberg, von Kötnern, von Leimbach, von Leonrode, die Herren und Schenken von Limpurg, von Morstein und andere.
Seit dieser Zeit gibt es Nachrichten über einen Pflasterzoll in Weilbach.
Der große Zehnt haftet nachweislich seit Mitte des 16. Jahrhunderts am Rittergut Pretzfeld, wo er bis zur Aufhebung des Zehntwesens verbleibt.
Obwohl der Bischof von Bamberg als Landesherr keinerlei Zehnterträge von Pretzfeld bezieht, berichtet dennoch seine Behörde, das Amt Forchheim bzw. ab 1742 das Amt Ebermannstadt, über die dortigen Zehntverhältnisse.
Außer den herkömmlichen Gefällen, die die Einwohner den Ganerben zu entrichten haben, ist das Dorf von allen Reichs- und Kreissteuern frei. Lediglich an der Zahlung der Türkensteuer müssen sie sich beteiligen. Zudem sind die Trappstädter nicht der Musterung und Heeresfolge unterworfen.
Die Stadt Nürnberg erhebt nachweislich von den Untertanen ihrer Bürger Haller und Muffel zu Eschenau Steuern. Die Genehmigung hierzu hatte die Stadt bereits durch ein Privilegium Kaiser Friedrichs III. (HRR) vom 18.6.1464 erhalten.
Große Teile Lonnerstadts inklusive dem Burgstall, dem Brückenzoll und weiterer Rechte, sind bis zu diesem Jahr im Familienbesitz der Rum(mel), einem Nürnberger Patriziergeschlecht.