Burggraf Friedrich V. zu Nürnberg sichert seinen Untertanen in den Ämtern Colmberg und Leutershausen zu, ihnen nach dieser letzten Verpfändung in Zukunft keine weiteren Steuern mehr aufzuerlegen.
Der Weilbacher Zehnt geht an das Mainzer Domkapitel.
Gaimersheim kommt mit der Gült zu Ingolstadt.
Der Eichstätter Bischof Friedrich IV. (Graf von Öttingen) stimmt der Inkorporation der Pfarrei in das Kloster Kaisheim zu. Damit erhält das Kloster alle Einkünfte der Pfarrei und sorgt im Gegenzug für die Bezahlung der Seelsorger.
Im frühen 15. Jahrhundert gestatten die Ganerben vom Rothenberg, dass sich Juden in Schnaittach ansiedeln. Sie erheben jedoch Schutzgeld und weitere steuerliche Abgaben.
Truppen König Ruprechts III. erobern Auerbach. Auerbach wird während des Verteidigungskampfes durch einen Brand so schwer beschädigt, dass es die darauffolgenden zwölf Jahre von allen Abgaben befreit wird.
Der Burggraf von Nürnberg gestattet dem Wöhrder Ausschuss, von allen Getränken eine Abgabe, das so genannte Umgeld, zu erheben, "zum Bau und zur Notdurft des Dorfes und der Kapelle".
Im Salbuch gibt es einige Details, die anzeigen, dass Heidenheim eine stadtähnliche Verfassung hat: Es ist von Bürgern die Rede; der Ort besitzt ein eigenes Rathaus; es wird ein so genanntes Ungeld erhoben, eine Art Getränkesteuer, die meist in den Städten dazu diente, den Bau einer Mauer zu finanzieren; es gibt eine ungewöhnlich hohe Zahl von zehn Jahrmärkten, doch steht diese in Zusammenhang mit dem Kloster; es ist ein Marktplatz vorhanden mit Marktbrunnen; die Marktverfassung kommt einer Stadtverfassung sehr nahe (die zwölf Mitglieder des Rates sind frei gewählt und aus diesem Rat kommen die beiden Bürgermeister). Heidenheim bleibt trotzdem ein Markt, da die meisten dieser Vorrechte an das Kloster gebunden sind. Die genannten Privilegien kennzeichnen Heidenheim immerhin als Ort mit höherer Zentralität - nicht nur in religiöser, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Nordheim v. d. Rhön gehört zum Amt Hiltenburg und hat, wie einige andere Orte auch, je zwei Heu- und Erntewagen zu Hand- und Spanndiensten zu stellen.
Über die Einwohner Lichtenaus und die von ihnen getätigten Abgaben gibt es diverse Verzeichnisse: ein Salbuch von 1408 (Personen und Abgaben), eine Musterungsliste von 1446 (Personen und Ausrüstung) und eine Steuerbeschreibung von 1742 (Anwesen mit Gütern und Abgaben).