Während Bischof Konrad von Thüngen auf dem Reichstag in Nürnberg verweilt, erlassen seine Statthalter ein Gassengebot in Würzburg.
Bischof Konrad von Thüngen genehmigt Balthasar Dull (Dull) bis auf Widerruf, eine Bude auf dem Judenplatz zu errichten.
Bischof Konrad von Thüngen genehmigt dem Stift St. Burkard, ein Haus in der Nähe des Stifts an die Vikarie St. Wolfgang zu kaufen.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt Ambrosius Geier (Geier) für 1000 Gulden jährliche Nutzrechte von 100 Gulden über Gaubüttelbrunn (Butelbrun).
Johann von Lichtenstein (Hanns von Liechtenstain) beginnt den Turm zu Geiersberg abzureißen, woraufhin Bischof Konrad von Thüngen ihm schreibt, dass der Turm Eigentum des Stifts sei und er deshalb den Turm nicht abreißen dürfe. Die Antwort Johanns auf den Brief des Bischofs befindet sich laut Fries im Liber Capitularis. Zwei Jahre später muss Johann von Lichtenstein in der Kanzlei des Bischofs erscheinen und sich vor dem bischöflichen Rat dazu bekennen, dass das die Burg Geiersberg mit Grund und Boden und allen Zugehörungen das Eigentum des Stifts ist und dass es sein und seines Bruders Lehen ist.
Während Bischof Konrad von Thüngen auf dem Reichstag in Augsburg verweilt, erlassen seine Statthalter ein Gassengebot in Würzburg.
Papst Clemes VII. gestattet Bischof Konrad von Thüngen, seine geistlichen Lehen zusammenzuziehen. Dieses Privileg gilt für zehn Jahre.
Utz von Redwitz (Redwitz) verkauft etliche Burggüter, Zehnten und andere Rechte in und um Burglauer (Burcklaur) für 1000 Gulden an Bischof Konrad von Thüngen.
Bischof Konrad von Thüngen genehmigt Eustachius Mebert (Mebert) bis auf Widerruf, eine Bude zu errichten.
Wolf von Steinau (Stainau) verkauft zwei Drittel am Zehnten von Bühler (Buler) an Bischof Konrad von Thüngen. Davon ebenfalls betroffen sind Aschfeld (Aschveld), Ammersfelt (evtl. Ammental), Eußenheim (Eussenhaim), Münster (Monster) und das nicht näher identifizierbare Eschbach.