Es handelt sich um eine Sammlung von Bestimmungen, die von Bischof Konrad von Thüngen erlassen wurden, um die Inflation der Getreidepreise einzudämmen: Zum einen soll man Getreide nicht an Auswärtige verkaufen, sondern nur an die Stiftsangehörigen.
Ludwig V., Kurfürst von der Pfalz (Pfaltzgrave Ludwig Churfurst) veranstaltet ein Fürstenschießen in Heidelberg. Anwesend sind der Trierer Erzbischof Richard von Greiffenklau zu Vollrads (Bischof zu Trier), der Würzburger Bischof Konrad von Thüngen ( Bischof zu Wurtzburg), der Straßburger Bischof Wilhelm III. von Hohnstein (Bischof zu Strasburg), der Freisinger Bischof Philipp von der Pfalz (Bischof zu Freising), der Bischof von Speyer Georg von der Pfalz (Bischof zu Speir), der Utrechter Bischof Heinrich von der Pfalz (Bischof zu Utrecht), der Regensburger Bischof Johann III. von der Pfalz (Bischof zu Regenspurg), der Pfalzgraf selbst, die Brüder Herzog Ernst, Herzog Ludwig X. von Bayern, Herzog Wilhelm IV. von Bayern ( Hertzog Fridrich, Herzog Wilhelm und Hertzog Ludwig gebrudere, alle von Bairen), Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Marggrave Casimir von Brandeburg), Herzog Johann II. von Pfalz-Simmern (Hertzog Hanns von Simeren), die Brüder Herzog Ottheinrich und Herzog Philipp von Pfalz-Neuburg (Hertzog Othainrich, hertzog Philips, gebrudere von Neuburg) und Landgraf Philipp I. von Hessen (Landgrave Philips von Hessen) sowie andere. Sie beschließen gemeinsam, in ihren jeweiligen Einflussbereichen Trinkgelage und Gotteslästerung zu verbieten.
Friedrich Zollner (Fritz Zolner) verpfändet dem Dompräsenzamt 20 Gulden jährlicher Einnahmen auf seinem Sitz in Gaibach (Geubach) und den Zugehörungen unter Einwilligung Bischofs Konrad von Thüngen.
Nach der Auflösung des Egidienklosters in Nürnberg im Zuge der Reformation nimmt Bischof Konrad von Thüngen die Zinsen und den Zehnten, die das Kloster ursprünglich gekauft hatte, an sich, erhält selbst davon einige Abgaben und verpfändet das Übrige an den Rat. Er zieht diese Güter unter Rechtsverwahrung und stellt sie unter seine Zwangsverwaltung, solange bis das Kloster wiederhergestellt wird.
Wegen einer Inflation erlässt Bischof Konrad von Thüngen eine Handelsbeschränkung für Getreide. Dieser Erlass betrifft auch die Klöster.
Weil der Getreidepreis stetig ansteigt, errichtet Bischof Konrad von Thüngen insgesamt 14 Getreidemärkte in Würzburg, Meiningen (Mainingen), Königshofen (Kunigshofen), Mellrichstadt (Melrichstat), Bad Neustadt a. d. Saale (Newenstadt), Haßfurt (Hassfurt), Gerolzhofen (Geroldshofen), Volkach (Volkach), Garstadt (Garstat), Arnstein (Arnstain), Karlstadt (Carlstat), Lauda (Lauden) Röttingen (Rotingen) und Iphofen (Iphouen). Er lässt außerdem durch seine Amtleute verlauten, dass kein Getreide im Haus an Auswärtige verkauft werden darf, sondern dass der Verkauf von Getreide nur auf den Märkten in den zuvor erwähnten Städten stattfinden darf. Außerdem sollen alle Städte, Märkte und Orte einen Getreidevorrat anlegen, damit sich die Bürger rechtzeitig mit ausreichend Getreide eindecken können.
Da sich der Getreidemangel und die hohen Getreidepreise nicht bessern, erlässt Bischof Konrad von Thüngen das Gebot, dass sich alle Stiftsangehörigen einen Getreidevorrat anlegen sollen und dass, wenn Getreide verkauft wird, die Stiftsangehörigen bevorzugt werden sollen.
Bischof Konrad von Thüngen erneuert das Gebot, dass die Bürger sich einen Getreidevorrat anlegen sollen und übriges Getreide bevorzugt an andere Stiftsangehörige verkaufen sollen.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt zwei weitere Gebote darüber, dass die Bürger sich einen Getreidevorrat anlegen sollen und übriges Getreide bevorzugt an andere Stiftsangehörige verkaufen sollen.
Der Lizentiat Valentin Gottfried (Licentiat Valtin Gotfrid) kommt durch Bischof Konrad von Thüngen als Prokurator ans kaiserliche Kammergericht. Die Bestellung ans Gericht wird kurz darauf nochmal geändert.