Bischof Johann von Grumbach streitet sich wegen der Öffnung zu Homburg am Main, welche durch Bischof Johann von Egglofstein dem Stift vorbehalten wurde, mit Graf Johann von Wertheim (Graue Hanns von Werthaim). Sie einigen sich jedoch gütlich. Johann von Wertheim tritt sein Pfand auf Bitte Bischof Rudolfs von Scherenberg wieder ab und dieses wird wieder dem Stift zugewiesen.
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalck von Raugeneckcloster zu Kunigsperg) noch ein Viertel des Zehnts in Humprechtshausen (Humprechtshausen) zu Lehen. Hierfür erhält er vom Kloster Fischrechte als Pfand für sich und seine Nachkommen an der Baunach bei Rauheneck. Bischof Rudolf von Scherenberg, von dem die Mönche diese Fischrechte aufgetragen bekommen haben, bewilligt die Übetragung. Die Mönche bestätigen diese Verpfändung.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet die Burghut, die Johann von Hartheim (Hanns von Harthaim) im Schloss Homburg am Main besaß und die, da er ohne Erben verstorben ist, an den Bischof gefallen ist, an Bernhard von Wichsenstein (Berhart von Wichsenstain). Es besteht die Bedingung, dass Bernhard eine Ablösesumme zahlt und dass Rudolf die Burghut jederzeit selbst in Gebrauch nehmen kann.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet das Schloss Homburg an der Wern sowie das dazugehörige Amt an den Ritter Wilhelm von Rechberg (heren Wilhelmen von Rechberg riter) für 8000 Gulden und stellt ihm ein Dienstgeld aus.
Mit Erlaubnis des Bischofs Rudolf von Scherenberg verpfändet Georg von Hardheim (Georg von Harthaim) sein Sechtel am Zehnt des Stifts Würzburg in Höpfigheim (Höpfickhaim) für 200 Gulden an Eberhard Geisel von Wertheim (Eberhart Geisel zu Werthaim). Georg von Hardheim übergibt dem Bischof Rudolf von Scherenberg ein Revers, dass er das Sechtel am Zehnt in vier Jahren wieder auslöst. Sollte dies nicht geschehen, soll das Stift das Zehnt an sich nehmen. Eberhard, Wolf und Georg von Hardheim (Eberhart, Wolf vnd Georg von Hartheim) verpfänden mit Erlaubnis des Bischofs Lorenz von Bibra ihr Sechstel am Zehnt in Höpfigheim an Gute (Güte), die Witwe des Marquard von Düren (Markart von duren) für 500 Gulden und übergeben dem Bischof Lorenz von Scherenberg ein Revers, dass sie das Sechtel des Zehnt in sechs Jahren wieder auslösen. Wenn nicht soll das Sechstel an das Stift zurückfallen.
Bischof Rudolf von Scherenberg, der Dekan und das Kapitel des Domstifts verpfänden Zinsen und anderes im Amt Homburg an der Wern.
Dieter von Amorbach (Dieter von Amerbach) verkauft seine Gült und seine Güter zu Homburg am Main an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Stift Würzburg für 100 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg kauft etliche Gülte, Zinsen und anderes zu Homburg am Main und Trennfeld von Graf Johann von Wertheim (Graue hanns von Werthaim) für 1500 Gulden.
Bernhard von Wichsenstein (Bernhart von Wichsenstain) schließt einen Vertrag mit den Erben von Johann von Hartheim (Hanns von Harthaim). Er gibt ihnen 1,5 Gulden und (be)baut die Burghut. Einige Jahre später möchte Bischof Rudolf von Scherenberg eine Wohnung für seinen Amtmann in Homburg (Hohenburg) haben und fordert daher die Burghut von Bernhard von Wichsenstein. Er verschreibt ihm im Gegenzug 700 Gulden mit jährlich 30 Gulden auf der Stadt Dettelbach (detelbach), die bis zur Ablösung zu verzinsen sind. Bernhard tritt daraufhin die Burghut ab.
Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) gibt Bischof Rudolf von Scherenberg noch 500 Gulden, sodass die Gesamtsumme des Pfandschillings 2000 Gulden ist. Dafür verpfändet ihm Bischof Rudolf von Scherenberg jährlich 100 Gulden der Bede zu Hollstadt (Holnstat) wieder und löst die alte Verpfändung auf. Bischof Konrad von Thüngen verpfändet die Bede an den Würzburger Hofmeister Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) und seinen Sohn Simon von Thüngen (Simon). Später löst der Bischof die Bede wieder für 2000 Gulden aus, was auch von den von Thüngen bestätigt wird.
Georg Hund (Georg Hund) stellt an Bischof Rudolf von Scherenberg mehrere Forderungen, denen nicht stattgegeben wird.