Bischof Johann von Brunn nimmt 6000 Gulden von Konrad Schenk von Limpurg (Schenk Conrat von Limpurg) und seinen Brüdern und verschreibt ihnen jährliche 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen (Jphouen), wobei das Amt eingesetzt wird und eine Bürgschaft vorliegt. Zuvor haben sich etliche Geisele gegen die Schenken verschrieben. Bischof Rudolf von Scherenberg löst ihren Erben die 300 Gulden mit der Hauptsumme wieder aus.
Friedrich von Hutten (Fridrich von Hutten) trägt wegen etlicher Forderungen eine Fehde gegen das Stift Würzburg aus, wird allerdings wieder mit Bischof Rudolf von Scherenberg vertragen.
Die jährliche Bede der Stadt Iphofen (Iphouen), die sie jedem Würzburger Bischof schuldet, beträgt 800 Gulden, davon gingen: 300 Gulden an den Schenk von Limpurg 100 Gulden an das Kapitel zu Würzburg 200 Gulden an Balthasar von Wenkheim (Baltassar von Weinckhaim) 100 Gulden an Konrad Lesch (Contz Lesch) und seine Hausfrau als Leibgedinge 80 Gulden an Wilhelm von Münster (Wilhelm von Munster) 20 Gulden an Adolf Marschall (Adolf Marschalck) Als Konrad Lesch stirbt, verringert sich das Leibgedinge um 40 Gulden. Balthasar von Wenkheims Erben werden die 200 Gulden und Wilhelm von Münster die 80 Gulden wieder abgelöst, was ingesamt 320 Gulden ergibt. Diese Summe möchte Bischof Rudolf von Scherenberg fortan von den Einwohnern von Iphofen erhalten. Durch Missernten beim Wein sind die Einwohner allerdings verarmt. Es wird festgelegt, dass Bischof Rudolf ihnen 10 Jahre lang 200 Gulden erlässt und in keinem Jahr mehr als 600 Gulden nimmt. Auf Bitte der Iphofener verlängert Bischof Rudolf den Zeitraum auf 20 Jahre. Danach soll aber wieder die volle Bede von 800 Gulden gezahlt werden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalck von Ranhenek) 70 Gulden der Bede und 6 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen (Iphouen) zum Leibgedinge.
Am Ende der bewilligten 20 Jahre sollen die Bürger zu Iphofen (Jphouen) anfangen, wieder eine jährliche Bede von 800 Gulden zu zahlen. Sie bitten Bischof Rudolf von Scherenberg jedoch darum, noch 7 Jahre lang nur 700 Gulden zu verlangen. Bischof Rudolf handelt mit ihnen aus, dass sie so lange er lebt nur 700 Gulden Bede pro Jahr zahlen müssen. Nach seinem Tod sollen sie aber wieder die vollen 800 Gulden zahlen.
Die Hutnacher in der Stadt und im Stift Würzburg organisieren sich in einer Bruderschaft. Bischof Rudolf gibt ihnen eine Ordnung. Bischof Lorenz von Bibra verbessert diese Ordnung. Bischof Konrad von Thüngen bestätigt die Ordnung ebenfalls und gibt den Befehl, sich daran zu halten. Auch Bischof Konrad von Bibra bestätigt die Ordnung.
Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt 1000 Gulden von Heinrich Link zu Schwabach (hainrich Linck zu Swabach) und verschreibt ihm dafür 50 Gulden auf der Bede von Iphofen (Jphouen), die er jährlich zu Cathedra Petri erhalten soll.
Peter von Hainach (Peter von Hainrich) übergibt seinen Burgstall zu Hundelshausen (Hundholdshausen) mit seinen Zu- und Einbehörungen an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Stift und macht es ihnen zu Lehen
Bischof Johann von Brunn gibt den Metzgern und Bäckern zu Iphofen (Iphouen) eine Freiheit. Sie müssen keine Zölle bezahlen für das Vieh und das Getreide, das sie in Iphofen verkaufen. Die Freiheit ist wiederrufbar. Bischof Rudolf von Scherenberg gibt ihnen die gleiche Freiheit, ebenfalls auf Wiederruf. Bischof Konrad von Thüngen erneuert die Freiheit ebenfalls.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt seinem Kämmerer Eberhard Butner (Eberhart Butner) aus Gnade lebenslang 10 Gulden auf der Bede zu Iphofen (Iphouen). Diese soll er jedes Jahr an Cathedra Petri erhalten.