Johann von Hohenlohe übergibt seinen Schwägern Lienhard zu Castell und Friedrich Schenk zu Limpurg jeweils eine Hälfte an Speckfeld (Speckveldt).
König Ruprecht I. richtet einen dreijährigen Landfrieden ein, der Landfrieden in Franken (Landfriden in Francken) genannt wird. Friedrich III. Schenk von Limpurg (Schenck von Limpurg) wird zu dessen Hauptmann gemacht.
Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, Bd. 2 (1400-1410), hg. v. Lambert Graf von Oberndorff u. Manfred Krebs, Innsbruck 1939.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Egloffstein erhält von Friedrich Schenk von Limpurg (Schenck Fridrich), Hauptmann des Landfriedens, ein Urteil wegen Erpressung/Nötigung und Beschädigung gegen Frowin, Heinrich, Ludwig und Hartmut von Hutten (Frobin Hemen Ludwig Hartmut ie von Hutten).
Nach dem Tod von Bischof Gerhard von Schwarzburg wird Johann von Egloffstein zum Bischof gewählt. Zwischen ihm und dem Burggrafen Friedrich (Burggraue Fridrichen) und Johann (Bruggraue Johannsen) von Nürnberg gibt es immer wieder Streitigkeiten, an denen sie sich gegenseitig die Schuld geben. Bischof Johann von Egloffstein löst dann einen Teil Kitzingens von dem Rittergeschlecht der Schwegerer aus. Die Burggrafen von Nürnberg gestatten ihm die Erbhuldigung der Bürger von Kitzingen. Ein weiterer Teil von Kitzingen (kitzingen) ist an die Schwegerer von dem Geschlecht von Hohenlohe verpfändet und das Recht auf Auslösung wird an das Stift Würzburg übertragen, was auch vertraglich festgehalten ist. In dieser Sache schlichten der Bischof Albrecht von Bamberg, der Bischof Friedrich von Eichstätt und Friedrich III. Schenk von Limpurg. Sie beschließen, dass beide Parteien vertraglich jeweils drei Zusätze aufstellen. Es wird sich darauf geeinigt, dass sich alle an diese halten und zur Bezeugung des Vertrags sieben Männer auszuwählen.
Eine solche Verfassung über Kitzingen (Kitzingen), die zuvor zwischen dem Bischof zu Würzburg und den Burgrafen zu Nürnberg ausgehandelt worden war, kommt nicht zustande. Ein Jahr später kamen Bischof Johann von Egloffstein und der Burggraf von Nürnberg, Johann III. von Hohenzollern (Burggraue Hanns von Nuenberg) in Mergentheim zusammen und einigten sich unter anderem in Bezug auf den im vorherigen Eintrag beschriebenen Konflikt. Man einigt sich auf vier Vermittlungsparteien nämlich den Burggraf von Nürnberg Friedrich VI. von Hohenzollern ( Burggraue Fridrichen von Nurenberg), der keine Partei mehr nehmen will, sondern solche Angelegenheiten seinem Bruder Burggraf Johann überträgt, Deutschmeister Konrad von Egloffstein ( hern Conraten von Eglofstain, deutschenmaister) , Graf Johann I. von Wertheim (Graue Hannsen von Werthaim) und Friedrich III. Schenk von Limpurg (Schenk Fridrichen von Limpurg). Diese vier Männer kommen nach Kitzingen und schlichten den Streit.
Johann von Hohenlohe (her Hanns von Hohenlohe) hat zu Speckfeld (speckueld) gewohnt und ein Drittel von Kitzingen besessen, welches vom Reich als Lehen an ihn ging. Er, Albrecht von Hohenlohe (heren Albrechten von Hohenlohe) und Friedrich III. Schenk von Limpurg (schenk Fridrichen von Limpurg) besiegeln diese Lehensübergabe an Bischof Johann von Brunn. Danach bestätigt König Ruprecht den Kauf an Bischof Johann und hat dies dem Bischof als Lehen gegeben.
Bischof Johann von Brunn erhebt eine gemeine Landsteuer. Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde zu Iphofen (Jphouen) verpflichten sich, Bischof Johann für die Landsteuer und andere jährliche Bede für 4 Jahre 4000 Gulden, also 1000 Gulden pro Jahr zu zahlen. Daraufhin befreit Bischof Johann sie für 4 Jahre von der Landsteuer und Bede. Daraufhin leihen sich die Bürger 2000 Gulden von Elisabeth, der Witwe des Friedrich Schenk von Limpurg (Elisabet weiland Schenk Fridrich von Limpurg nachgelassen witwe). Die 2000 Gulden werden mit 100 Gulden pro Jahr verzinst. Sie werden an Bischof Johann weitergegeben.