Bischof Berthold von Sternberg erhebt mit Bewilligung der geistlichen und weltlichen Grafen, Herren, Ritter, Knechte und landschafft des Hochstifts eine Steuer von einem Schilling Würzburger Währung auf jedem Morgen Weingarten.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Bischof Berthold von Sternberg kauft das Dorf Grub im Steigerwald (Grub ain dorf uf dem Staigerwald) zusammen mit dem Schloss Schönbrunn (sloss schonbrunnen) von Ludwig von Windeck und Windheim (Ludwig von Windeck).
Ludwig von Windheim (Ludwig von Windhaim) kauft von Bischof Berthold von Sternberg das Fischrecht in der mittleren Ebrach von Theinheim ()Theihaim) bis Prölsdorf (Preltsdorf) sowie das Fischrecht von Prölsdorf (Prelsdorf )bis zur Mühle Biberloch (muln Biberloch) und weitere Güter, nämlich die Rambacher Guldengülte (Rambacher Guldengüth), wie auch aus dem Eintrag zu Schlüsselfeld und Thüngfeld (Thunfeld) hervorgeht.
Bischof Berthold von Sternberg kauft die Burg Hinterfrankenberg (hinter Franckenberg) von Burggraf Friedrich V. von Nürnberg für 300 Silbermark und 730 Pfund Heller. Da er die Kaufsumme nicht in bar begleichen kann, verpfändet er dem Burggrafen die Dörfer Burgbernheim (Burckbernhaim) und Herbolzheim (Herboltzhaim) einschließlich des Waldes von Burgbernheim und weiterer Zugehörungen. Innerhalb von 12 Jahren müssen die Pfänder wieder ausgelöst werden, sonst fallen sie dem Burggrafen zu.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Berthold von Sternberg erwirbt die Burg Hinterfrankenberg (Franckenberg das hinter) von Burggraf Friedrich III. von Nürnberg für 300 Mark Silber und 700 Pfund Heller. Da er aber nicht in der Lage ist, den Burggraf mit Bargeld auszuzahlen, verpfändet er ihm diese Summe auf die Einkünfte aus den Dörfern Herbolzheim (Herboldshaim) und Mainbernheim (Bernhaim) sowie dem Mainbernheimer Wald (vnd dem Bernhaimer walde), sodass er einen Zinssatz von 12,5% auf die Hauptsumme erhält (also das er alwegen von 8 marken 1 marck, vnd von 8 Pfund 1 Pfund nutzung haben). Dafür wird Burggraf Friedrich jedoch zum Lehnsmann des Bischofs und seines Stifts (dargegen ime vnd dem Stiffte mit manschafft verwant sein sollte).
Bischof Berthold von Sternburg verpfändet sämtliche hochstiftischen Güter in Dipbach (Dietbach bei Sweinfurt) für 30 Mark Silber an Wolf von Grumbach (Grunbach). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Prosselsheim (Brassoltshaim) und Püssensheim (Buseshaim).
Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) war einst Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese 100 Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Bischof Berthold von Sternberg vererbt zwölf im Halbbau zu bewirtschaftende Morgen Weingarten unterhalb des Schlosses Botenlauben (Botenlauben) an Konrad von Schwanfeld (Schwanfeld) und Albrecht von Obersfeld (Obersveld).
Nach Konrad von Boxbergs d.Ä. (Bocksberg) Tod erlangt Kraft von Hohenlohe als Vormund von Konrad von Boxberg d.J. bei Bischof Berthold von Sternberg, dass das Schloss Boxberg mit seinen Zugehörungen der Johanniterkommende Wölchingen (Wolchingen) übereignet und im Gegenzug das Schloss Schweinberg (Swainberg) mit seinen Zugehörungen, dass bisher im Allodialbesitz des jungen Konrad ist, dem Hochstift als Lehen aufgetragen wird. Bis dieser volljährig ist und die Lehensautragung selbst bekräftigen kann, wird dem Hochstift Konrads eigenes Schloss Lichteneck (Liechteneck) verpfändet.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Berthold von Sternberg hat Wolf von Grumbach (Grunbach) 1282 etliche Güter in Püssensheim (Busenshaim) und Dipbach (Diepach) für 40 Mark Silber verpfändet. Diese Güter kommen im Erbgang auf die Brüder Eberhard und Heinrich von Grumbach (Grumbach), die dem Hochstift das Ablösungsrecht einräumen.