Ein Hof namens zu den Rewerein liegt in Iphofen (in der stat Iphoven). Bischof Iring von Reinstein-Homburg verpfändet ihn für 10 Pfund Heller an Otto Fuchs von Haßfurt (Ot Fuchs). Bischof Berthold von Sternberg löst den Hof wieder aus der Verpfändung und verpfändet ihn seinerseits an Heinrich Zuchendorf (Hainrich Zuchendorf). Bischof Manegold von Neuenburg löst die Verschreibung und verpfändet den Hof der Priorin und dem Konvent des Klosters Frauenaurach, das dem Dominikanerorden ( Priorin vnd Convent zu Frawenaurach prediger ordens) angehört. Er bestimmt, dass die Dominikanerinnen der bischöflichen Kammer dafür jährlich 3 Pfund Heller zahlen, der Hof aber von jeder sonstigen Abgabe befreit sei. Bischof Johann von Grumbach bestätigt dies im Jahr 1455. Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt dies am 26. August 1467.
Bischof Berthold von Sternberg bestätigt die Schenkung und Steuerbefreiung von Gütern in Frickenhausen und Segnitz an das Kloster Anhausen, die Bischof Otto von Lobdeburg im Jahr 1208 ausgestellt hatte.
Bischof Berthold von Sternberg kauft Ludwig von Windeck und Windheim (Ludwig von Windhaim) die Vogtei über Fürnbach (Furnbach) ab.
Ludwig von Windeck und Windheim (Ludwig von Windheim) verkauft die Vogtei zu Halbersdorf (Haboldorf) an Bischof Berthold von Sternberg.
Bischof Berthold von Sternberg erkauft sich etliche Nutzungen in Hohenrode (Hohenrod) von Ludwig von Windeck und Windheim (Ludwig von Windhaim).
Der Abt und Konvent des Klosters Hirsau (Hirsaw) lassen etliche Hölzer, Lehen und Büsche in den Grenzen den Pfarre Heilbronn (Hailigbrun) roden und zu Äckern umwandeln. Bischof Berthold von Sternberg übergibt den Zehnt seinem Domdekan.
Bischof Berthold von Sternberg erhält 250 Pfund Haller von Abt Rudolf zu Heilsbronn (abbt Rudolf zu Hailsprun) und befreit dafür den Hof des Klosters in Randersacker (Randersacker) von allen Steuern, Bede, Fron, Dienste und anderen Beschwerden. Der Freiungsbrief wird von Bischof Gerhard zu Mainz bestätigt. Zur Zeit von Bischof Lorenz von Bibra wollen der Markgraf und der Abt den genannten Hof erneut befreien lassen, was ihnen aber nicht gestattet wird..
Bischof Berthold von Sternberg kauft dem Nürnberger Burggraf Friedrich III. von Hohenzollern (Fridrich zu Nurenberg) für 300 Mark lötiges Silber und 730 Pfund Heller das Schloss hinter dem Frankenberg ab. Da er die Summe nicht in bar bezahlen kann, setzt er Friedrich dafür die beiden Dörfer Burgbernheim (Burck Bernheim) und Herbolzheim (Herboldshaim) mitsamt dem Bernheimer Wald ein. Sollte Berthold die Kaufsumme in den nächsten 12 Jahren nicht zahlen, gehen die Dörfer in Friedrichs Eigentum über. Berthold vermag die Summe nicht zu bezahlen. Die Dörfer werden erst von Bischof Otto von Wolfskeel wieder abgelöst.
Bischof Berthold von Sternberg verpfändet Hern Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim und seinen Erben ( Herrn Gottfriden von Hoenlohe vnd seinen Erben) das Schloss Hinterfrankenberg (shlos Frankenberg) mit seinen Gütern, Einkünften, Leibeigenen beiderlei Geschlechts und anderen Zugehörungen. Davon werden einzig die Mannlehen ausgenommen. Viele Jahre vorher war Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese Hundert Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Nachtragshand: Bischof Berthold von Sternberg verleiht einen Hof zu Ipsheim (Jpershaim) mit seinen Huben zu Zubehörungen für 135 Pfund Heller an Ritter Berthold von Hohenlohe (Berhold von höenlohe) und seine Frau Adelheid (Adlhaid) sowie die Söhne und Töchter aus dieser Ehe. Falls das Stift ihn nicht innerhalb von 6 Jahren ablöst, soll Berthold von Hohenlohe den Hof ewig zu Lehen tragen. Ihm sollen die Nutzungen dieser 6 Jahre nicht in die Hauptsumme eingerechnet oder davon abgezogen werden; sie sollen ihm geschenkt werden.