Bischof Konrad von Bibra verkündet Johann und Martin von Rotenhan (Hansen vnd Martin von Rottenhan), dass sich die Hauptsteuer verfünffacht. Statt 150 Gulden sind es nun 7150 Gulden, statt 350 Gulden 1750 Gulden und anstatt 500 Gulden 2500 Gulden.
In der Zeit, zu der ein Abt des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) noch etliche Obrigkeiten, Gerichtsbarkeiten und andere Gerechtigkeiten besitzt, befinden sich in deren Wappen und Siegel noch in der einen Hälfte zwei Abtstäbe und in der anderen Hälfte ein quadratisches Fähnlein. Nachdem das Kloster seine Gerechtigkeiten gegenüber der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) verliert, gibt Bischof Konrad von Bibra den Äbten ein neues Wappen, um eine Zerrüttung zu vermeiden. Das vorherige Wappen wird vom Bischof übernommen. Das neue Wappen besitzt einen schwarzen Balken, der von der oberen Ecke quer in die untere verläuft. Ober- und unterhalb des schwarzen Balken ist es rot. Innerhalb des schwarzen Balken befindet sich ein quadratisches Fähnlein in weiß und rot mit einer gelben Stange und einer blauen Spitze.
Friedrich von Schwarzenberg (Friderich freyherr zu Schwartzenberg vnd hoenlandsburg) kann seine Lehen in eigener Person nicht empfangen, weshalb er seinem Sohn Johann von Schwarzenberg (Johansen) die Vollmacht dazu überträgt, mit der Ausnahme, dass nur Graf Friedrich Anprüche und Rechtfertigungen gegenüber Bischof Konrad von Bibra erheben kann. Bei diesen Ansprüchen geht es um Nachteile, unrechtmäßige Enthaltung, Unterschleif und Verzögerung bezüglich mörderischer Ladfriedensbrecher. In diesem Fall geht es um den Bullenheimer (Bullenhaim) Schultheiß Georg Mantel (Jörg Manteln), der auf einer Kaiserlichen Landstraße auf Grund und Boden des Hochstifts Würburg (Wirtzburg) ermordet wurde. Der Bischof verleiht das Lehen an den Sohn des Grafen und bestätigt diese Ausnahme. Es wird auch die Nichtempfängnis des Wildbanns mitaufgenommen, die der von Schwarzenburg von den Grafen von Castell (Castell) kauft und der Lehen des Hochstifts ist. Die Ausnahme wird durch den Notar Valentin Gans (Valtin Gans) im Beisein des Polizeimeisters Jakob Panthleon (Jobsten Panthleon) und des Sekretärs Johann Schätzlein (Johan Schetzlern) als Zeugen festgehalten.
Johann Jörg von Thüngen zu Holrich (Hans Jorg von Thungen zu Holrich) verkauft Bischof Konrad von Bibra die Vogtei, Obrigkeit und Gerechtigkeit, sowie alles im Besitz der von Thüngen in den Dörfern Schraudenbach (Schrautenbach) und Stettbach (Stetbach an Sehestat) für 1.100 Gulden. Hinzu kommen 33 Gulden und ein Pfund 5,5 Pfennige der jährlichen Gült, sodass die Kaufsumme 830 Gulden und 35 Gulden beträgt. Des Weiteren wird verkauft: Der Anteil der von Thüngen am großen und kleinen Zehnt auf Wein und Getreide zu Gettenbach (Getbach) und was den Thüngen dort sonst vom Hochstift zu Lehen gegeben worden war, etwa den Zehnt von zehn Morgen Weingarten in Büchold (Buchhilt) und weitere Gülten von Schraudenbach und Stettbach für insgesamt 3.250 Gulden, drei Pfund und 16 Pfennige.
Die Äbtissin Kunigunde Selnen (Kunigund) verkauft ihr Eigentum am Kloster Himmelpforten zusammen mit Zins und Gült von Rohrsee (Rrenseher), welche sie auf einigen Höfen, Gütern und Huben inne hat, an Bischof Konrad von Bibra für 60 Gulden.
Bischof Konrad von Bibra verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels dem Vikar die Kapelle im Hofe zu Rötelsee (Röttelsehe), die auch Kapelle der Verkündung der Entsündigung genannt wird, eine jährliche Rente von 40 Gulden, die an den zwei Tagen Walpurgis und Martini ausgezahlt wird für 1100 Gulden an Gold auf Wiederlösung. Den Hof besitzt später der Domherr in Würzburg, Richard von der Kere (Reinharten von der keer).
Bischof Konrad von Bibra gestattet Johann von Lichtenstein (Hans von Lichtenstein zum Beyersferg) aus Gnade, nicht aus Gerechtigkeit, einen Fischkasten. Diesen darf er auch im Röttbach (Rörrach), in dem gemeinen Garten Seßlachs (seslach) benutzen.
Bischof Konrad von Bibra leiht Abt Nikolaus Scholl (Niklassen) 2400 Gulden, damit dieser die Schulden des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) abzahlen kann. Das geliehene Gold soll innerhalb von acht Jahren zurückgezahlt werden. Dafür bürgt der Abt mit allen Gütern und Einnahmen des Klosters.
Christoph Philipp von Sparneck (Christoff Philps von Sparneck) verpflichtet sich, die Schulden seines Vaters bei Bischof Konrad von Bibra von 200 Gulden bis zum 22. Februar 1549 abzubezahlen.