Bischof Johann von Brunn genemigt Hermann von Ebersberg-Weyhers (Herman von Weiers) in Altenbrend (Brend vor der Rone) zu bauen.
Die Vogtei zu Brendlorenzen (Brende) wird im Jahr 1292 von Frau Adelheid von Henneberg an den Bischof von Würzburg verkauft. Ein späterer Schreiber ergänzt, dass durch diesen Kauf auch der Zehnt zu Hundsfeld (Hundsfeld) an das Hochstift kommt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet 50 Gulden jährlichen Zins auf der Bede über den Ort Brendlorenzen an Adolf Marschall (Adolf Marschalck>). Betroffen sind laut einem späteren Schreiber auch Herrschfeld (Hersfeld) und Unsleben (Vsleuben).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Wagner, Heinrich: Neustadt a. d. Saale (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 27), München 1982.
Aufgrund der Baufälligkeit und finanzieller Belastungen durch Leibgedinge und Schulden ist das Kloster Bronnbach (Brunbach) in so großen vnrat gekommen, dass Bischof Johann von Brunn und sein Mainzer Amtskollege Erzbischof Konrad von Dhaun das Kloster drei Jahre von der Atzung befreien.
Bischof Johann von Brunn war Anselm und Gute von Rosenberg (Rosenberg) noch 500 Gulden schuldig, die er der Verpfändung über das Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) in Höhe von 4000 Gulden zuschlägt.
Bischof Johann von Brunn verträgt sich mit Wilhelm, Engelhard und Rörich von Buchenau (Buchenaw).
Bischof Johann von Brunn verpfändet Brünn (Brünn) an Hans von Rotenhan (Rotenhan). Davon sind auch betroffen Lohr (Lohr), Junkersdorf (Junkersdorff) und Frickendorf (Frikendorff).
Im Jahr 1436 (derselben zeit) verpfändet Bischof Johann von Brunn Burg und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) sowie die zugehörigen Dörfer und die Zent an Apel von Stein zum Altenstein (vom Stain) für 10000 Gulden. Lorenz Fries glaubt jedoch, dass diese Vereinbarung nie in Kraft getreten ist, da Prosselsheim in den Händen der Familie Rosenberg (Rosenberg) geblieben sei.
Bischof Johann von Brunn leiht sich weitere 200 Gulden von Anselm von Rosenberg, der zu dieser Zeit Ritter wird, und schlägt diesen Betrag der Pfandsumme von 6000 Gulden zu, für die er das Amt Prosselsheim an dessen Familie verpfändet hatte. Im Jahr 1437 verpfändet er Peter von Stettenberg (Stettenberg) jährlich 80 Gulden auf der Bede zu Prosselsheim (Bassoldshaim).
Bischof Johann von Brunn freit das Kloster Bronnbach (Brunbach) für sechs Jahre von Atzung, Lager und Frondienst. Von einer späteren Hand wurde ergänzt, dass der Abt zu Bronnbach Visistator des Seligentaler Klosters (Seligenthal) ist.
Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) trägt einen Hof in Prosselsheim (Brassoldshaim) vom Würzburger Bischof zu Lehen. Er erreicht bei ihm, dass der Hof der neuen Karthause zu Astheim (Asthaim) als Eigentum eingegeben wird. In diesem Kontext werden auch noch der Zehnt zu Dürrfeld (Durfeld) und der Wiesenbronner Hof (Wisenbrunn hoff) erwähnt.