Köhler (Keller) ist ein Dorf am Main im Amtsgebiet von Prosselsheim (Brassoldshaim). Dort besitzen die Ritter von Elm (die von Elma) sieben Morgen Weingarten als Mannlehen, welche sie mit dem Einverständnis von Bischof Johann von Brunn und dessen Domkapitel als Stiftung an die Marienkapelle (vnser frawen Capellen) in Würzburg übergeben und eine ewige Messe stiften, unter der Bedingung, dass die Ritter an Gewinnen und Ernten des genannten Weingartens beteiligt werden.
Martin, Konrad (Cuntz), Eberhard (Eberhart) und Albrecht von der Kere einigen sich mit Bischof Johann von Brunn über ihre Schadensvorderungen.
Bischof Johann von Brunn befreit Geißlingen (Geiselhaim) von der Hälfte eines Drittels ihres Zehnts. Dafür übergibt Johann von Seckendorf (Hanns von Seckendorf) seinen Hof mit dem Namen Kieferhof (Kiefenreut) dem Stift und erhält ihn als Mannlehen zurück.
Ruprecht und Günther von der Kere (Ruprecht vnd Gunther von der Kere) bekommen von Bischof Johann von Brunn den Kirschenzehnt von Steinbach (Steinach) und der Schottenau (Schotenaw). Beide liegen innerhalb der Grenzen Würzburgs.
Graf Johann von Wertheim (Graue Hanns von Werthaim) gibt Bischof Johann von Brunn und dem Hochstift Würzburg den Kirchensatz von Kembach (Kentbach oder Kempach) zu Lehen.
Bischof Johann von Brun gibt den Juden zu Schweinfurt ein Privileg.
Bischof Johann von Brun verpfändet dem Würzburger Bürger und Metzger Johann Wenzl (Hannsen Wentzeln) den Kirchhof der Juden in der Pleich mitsamt der beiden anliegenden Häuern erblich auf widerlosung für 900 Gulden. Dafür soll er ihm Fleisch an den Hof liefern.
Bischof Johann von Brunn gibt den Kesslern einen offenen Brief an alle Untertanen im Hochstift, in dem er diesen befiehlt den Kesslern ihre Freiheiten zu lassen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Leibeigene und Güter aus Junkerdorf (Junckersdorf) an Johann von Rotenhan (Hannsen von Rotenhan).
Bischof Johann von Brun stellt ausgewählten Juden eine Urkunde aus, die ihre Privilegien festhält und fünf Jahre gilt.