Bischof Konrad zu Mainz hat zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und denen von Thüngen vermittelt, dass die von Thüngen Bischof Gerhard etliche Güter auf dem Sotenberg mit Hand und Halm übereignen sollen, wie es in Franken Sitte ist.
Fries verweist auf eine Quelle, aus der hervorgeht, wie Schwäbisch Hall (Swebisch Hall) in die Fehde zwischen den Fürsten und den Reichsstädten geraten ist und wie Bischof Gerhard den Streit geschlichtet hat.
Es gibt wenige Stände, die ihre Heller sorgfältiger behandeln als die Bischöfe von Würzburg und die Äbte von Fulda. Die Bischöfe von Würzburg möchten ihren Heller umbenennen, da die Bezeichnung im Alltag unpraktisch ist. Bis auf die Regierung von Bischof Gerhard von Schwarzburg verwenden alle Pfennige, von denen 60 einen Goldgulden und 2 Pfund 6 Gulden wert sind. Außerdem gelten auch die Fuldischen Heller, die genau so viel Wert sind wie die Würzburger. Stück für Stück werden die Haller in Würzburg aus dem Verkehr gezogen und durch neue Würzburger Pfennige ersetzt.
Gottschalk, Hermann und Otto von Buchenau (Gotschalck vnd Herman vnd Ot von Buchenaw) geben Bischof Gerhard von Schwarzburg und seinem Stift das Burggut zum Haug auf und empfangen es von ihm als Lehen.
Frau Mechthild von Lisberg (fraw Machthild von Liebssperg) und ihr Sohne Friedrich (Fridrich) verkaufen Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift in den Ämtern Arnstein (Arnstain) und Karlburg (Carlburg) für 900 Gulden: 8 Fuder Gültwein 74 Malter Korn 54 Pfund Heller 9 Morgen Wiesen ein zum Kammerforst gehörendes Gehölz und ihre Leibeigenen
Frau Mechthild von Lisberg (Mechthild von Libsperg) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift Würzburg etliche Leute und Güter in den Ämtern Arnstein (Arnstain) und Karlstadt (Carlstat) für 2400 Gulden. Der Handel wird mit Mund, Hand und Halm bestätigt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erlaubt den Bürgern von Haßfurt (Hasfurt), auf der Brücke über den Main einen Zoll zu nehmen und damit die Brücke instand zu halten. Diese Zollfreiheit wird ihnen durch Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt bestätigt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt bestätigt den Einwohnern von Haßfurt (Hasfurth) eine Freiheit, die sie von Bischof Gerhard von Schwarzburg empfangen haben. Sie besagt, dass die Haßfurter als Zoll von jedem Floß Tannenholz 4 Hölzer für einen Prunkbau nehmen dürfen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft das Schloss und die Stadt Königsberg in Bayern (Konigsberg) für 19.600 Gulden an die Brüder Friedrich (Fridrich), Wilhelm (Wilhelm) und Georg (Georg), Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen. Er übergibt ihnen die Besitztümer mit Hand und Halm, wie es in Franken üblich ist.
Dietrich Flieger (Dietrich Flieger) trägt den Zehnt zu Hellingen (Hellingen) und Lauter (LauterAnna von Wallenrod) 320 Gulden darauf. Als Dietrich ohne männliche Erben stirbt, erlaubt Bischof Johann von Egloffstein Eberhard Fuchs von Burgpreppach (Eberhart Fuchs zu Braitbach), diesen Zehnt für 320 Gulden an sich zu bringen. Er verschreibt ihm außerdem noch weitere 50 Gulden auf Ablösung.