Dorothea, eine geborene Gräfin von Rieneck (Dorothe geborne Grauin von Rieneck) und ihr Sohn Langraf Johann IV. von Leuchtenberg (ir sun Johanns vom Leuchtenberg) geben das Schloss, die Stadt und das Amt Grünsfeld bei Lauda (Grunsfeld nit fern von Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra und den Stift Würzburg, von denen sie die Güter als Mannlehen zurückerhalten. Bischof Lorenz stellt ihnen darüber einen Revers aus. Auch die Grünsfelder erhalten einen Revers, in dem festgehalten wird, dass im Fall einer Ledigwerdung des Lehens, alles bestehen bleibt, d.h. dass die Oberhoheit beim Stift Würzburg liegt. Die Schwester Johanns, Elisabeth von Hohenlohe, verzichtet auf ihre Ansprüche an Schloss, Stadt und Amt Grünsfeld.
Die Hälfte des Schlosses Gutenberg, welches überhalb von Heidingsfeld liegt kauft Bischof Lorenz von Stefan Zobel Steffan Zobeln .
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen an Heinrich Fuchs zu Wallburg (gemelter Fuchs) geht zunächst an Veit von Rotenhan (Veit von Rotenhan) und dann an Utz Schafhausen (Utz Schafhausen) über. Bischof Lorenz von Bibra löst die Verpfändung von Utz von Schafhausen für 142 Gulden aus.
Bischof Lorenz von Bibra erlaubt Klaus Krempel (Claus Krempel) und seiner Ehefrau eine Mühle in Heugrumbach (Haigrunbach) oberhalb der schon bestehenden Schemule zu bauen. Im Gegenzug müssen sie jährlich zwei Fastnachtshühner und 1,5 Malter Korn nach Arnstein abgeben.
Bischof Lorenz von Bibra kauft ein Achtel an dem Ort Guttenberg (Gutenberg) von Klaus Zobel von Guttenberg (Klaus Zobel).
Matthias Schmidt (Mathes Schmid) überträgt Bischof Lorenz von Bibra seine 16 Äcker in Kraisdorf (Gresdorf nit weit von Eberen gelegen) und erhält diese vom Bischof als Zinslehen zurück.
Bischof Lorenz von Bibra kauft ein Viertel des Zehnten zu Grettstadt (Gretstat) von Jobst von Wenkheim (Jobst von Weinckhaim) für 1000 Gulden.
Die Einwohner des Dorfes Greßthal (Grestal) entrichten jährlich einen Vogtgulden an das Bistum. Bischof Lorenz von Bibra erlässt ihnen diese Abgabe, allerdings nur auf Widerruf. Darüber erhalten die Einwohner auch einen Revers, in dem auch vermerkt ist, dass sie, sobald der Vogtgulden vom Bischof wieder eingefordert wird, sie - beziehungsweise ihre Nachkommen - diesen dann wieder entrichten müssen.
Hieronymus Zobel von Guttenberg (Jeronimus Zobel) hat Ansprüche auf dem Achtel am Ort Guttenberg (Gutenberg), das Bischof Lorenz von Bibra von Klaus Zobel gekauft hat, weshalb es zum Streit kommt. Der Streit wird schließlich geklärt. Die Nachtragshand erwähnt zusätlich einen Hof in Eßfeld (Eisfelt hoff).
Georg von Rosenau (Jorg von Rosenaw) erhält von Bischof Lorenz von Bibra das Recht, in Godeldorf (Godelndorff) Hoch- und Niederwild zu jagen. Georg von Rosenau ist der Ort Godeldorf für 1000 Gulden amtmannsweise vom Hochstift verpfändet.