Durch diese Umstände hält Erasmus Zollner (Erasmus Zoller) das gesamte Erbspeisamt mit allen seinen Gefellen bis zu seinem Tod. Eine Hälfte erhielt er von Bischof Lorenz für die 170 Gulden, die er dem Spital zahlte. Folglich hielt er diesen Teil nicht als Lehen, sondern als Pfand. Den anderen Teil kaufte er von Lorenz Lamprecht von Gerolzhofen und erhielt ihn zu Lehen.
Bischof Lorenz von Bibra und Bischof Rudolf luden auf viele ihrer Lehen finanzielle Belastungen, so beispielsweise auf die, die Erasmus Zollner (Asmussen Zollern) und Christof Stieber von Rabeneck (Christoffen Stiebern) hielt. Darüber entsteht zwischen den Stiebern und Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt am Hofgericht. Auf Christof Stieber folgt dessen Sohn Andreas (Andressen Stiebern seinen Sohn), und nach dessen Tod erhalten seine Bürgen Joachim Stieber, Joachim von Kundsfeld und Georg Wanbach (Joachim Stiebern, Joachim von Kundtsfeld, Georg von Wanbach als vorg gedachte Stieber Burgen) die bischöflichen Schulden. Bischof Friedrich von Wirsberg einigt sich mit ihnen, zahlt ihnen 1100 Gulden aus und beendet die Auseinandersetzung.
Eucharius Lamprecht von Gerolzhofen, Sohn Peters Lamprecht von Gerolzhofen (Eucharius Lamprecht, peters (-ich halt des jungeren-) sune), empfängt von Bischof Lorenz von Bibra die Hälfte seines Vaters am Erbspeisamt zum Lehen. Auf seine Bitte verpfändet Bischof Lorenz ihm für seine Ehefrau und seine Erben Einkünfte daraus und anderem für 1500 Pfund. Laut der Nachtragsamt sind davon betroffen: Karbach (Carbach), Geusfeld (Geulsfeld), Brustberg (Brustberg) Zabelstein (Zabelstain) und Grettstadt (Grettstatt).
Die vier Malter Roggen und zwei Malter Hafer, die das Stift vom Kloster Aura aus dem Hof Halburg bezahlen soll, übernehmen Bürgermeister und Rat der Stadt Kissingen und verpflichten sich, das besprochene Getreide nach Münnerstädter Maß an den Bischof weiterzugeben. Dafür überträgt der Abt der Stadt Kissingen einen Wald, der Brennersdorf genannt wird, und Bischof Lorenz erlässt dem Kloster seine Schulden.
Bischof Lorenz verleiht dem Bürgermeister und Rat von Röttingen die Einkünfte des Stifts aus dem Schaftrieb auf zehn Jahre mit 28 Gulden Jahreseinkünften.
Bischof Lorenz von Bibra gewährt der Stadt Röttingen das Recht, jedes Jahr in der Woche vor dem Sonntag Laetare (ein iede Mitwochen in der vasten) einen Pferdemarkt abzuhalten, und dass für jedes verkaufte Pferd von Käufer und Verkäufer je zwei Pfennig Würzburger Währung Zoll zu entrichten seien, wovon zwei Pfennig der Stadt, zwei dem Stift zustünden. Dies gelte aber nur für tatsächlich verkaufte Pferde, nicht für alle, die zum Markt gebracht werden.
Unter Bischof Lorenz von Bibra werden Röttingen und die anderen Ortschaften dem Ritter Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hern Hansen Fuchsen Rittern) für 2800 Gulden verschrieben. Um dies durchführen zu können werden mit dem Geld von Johann Fuchs die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Bibererns) ausbezahlt. Unter dem Quellenbeleg finden sich beide Reverse.
Der Hofmeister Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach pfändet für 2800 Gulden auf Röttingen (Rottingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Riedenheim (Rieden), Bolzhausen (Bolzhausen), Sächsenheim(Sechstenheim) und Aufstetten (Aufstetten) einen jährlichen Zins von 140 Gulden. Um dieses Rechtsgeschäft durchführen zu können werden mit der Hauptsumme die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Biberern) ausbezahlt.
Erasmus Zoller (Erasmus Zoller) bezahlt dem Spital von Gerolzhofen 170 Gulden, wofür Bischof Lorenz ihm und seinen Erben einen Anteil im selben Wert am Erbspeisamt überträgt, wobei der Bischof sich die Widerlösung vorbehält.
Ein Priester in Ebern mit dem Namen Hermann Bischof (ain priester zu Ebern, Herman Bischof genant,) verhält sich bei einem Tanz so anzüglich, dass die anwesenden Bürger ihn verprügeln. Daraufhin reist er nach Erfurt, wo er zuvor studierte, und klagt als ehemaliger Student der Universität die Eberner Bürger vor dem Gericht der Konservatoren der Universität an. Bischof Lorenz von Bibra schickt daher den Offizial des Domdekans Lorenz Truchsess von Pommersfelden (her Lorentz Truchseß Domher vnd Ertzpriester), Johann Kempach (Official Johann Kempach), nach Erfurt zum Rektor und den Kollegaten der Universität, um zu verhindern, dass Hermann Bischof vom geistlichen Gericht der Universität Recht erhält. Stattdessen solle Hermann Bischof gemaßregelt werden. Wenn dies nicht geschehe, wolle Bischof Lorenz in Zukunft seinen Landeskindern verbieten, in Erfurt zu studieren und auch keine Absolventen der Universität Erfurt als Priester mehr anstellen. Fries kann den Zeitpunkt dieser Vorgänge nur grob in die Jahre um 1516 datieren, was er mit dem Verweis entschuldigt, er sei damals noch nicht im bischöflichen Dienst gewesen.