Fries weist darauf hin, dass sich in der Kanzlei unter dem Wort schutz und schirm pflicht Camberg ein Bündel mit einem Briefwechsel zwischen Limpurg und Comburg befindet.
Bischof Johann von Brunn schließt einen Vertrag mit dem Domprobst, dem Dechant und dem Domkapitel. Es wird festgelegt, dass wenn der Vertrag gebrochen wird, die Grafen, Herren, Ritter und Knechte des Stiftes die andere Seite unterstützen sollen. Dies besiegeln die Grafen von Wertheim und Henneberg (Wertheim, Hennenberg), die Schenken von Limpurg (Limpurg), die Herren von Schwarzburg (Schwarzberg) und viele andere Adelspersonen.
Die beiden Domprobste der Hochstifte Bamberg (Bamberg) und Würzburg (Wirtzburg) und etliche Adlige schließen eine gerichtliche Vereinbarung zwischen Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel. Zu den Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts Würzburg gehören die von Wertheim (wertheim), von Henneberg (Hennenberg), von Limpurg (Limpurg) und von Schwarzenberg (Schwartzenberg). Diese werden um die Besiegelung der Vereinbarung gebeten.
Zwischen Bischof Johann von Brunn, dem Domkapitel und der Stadt Würzburg (Wirzburg) wird ein Vertrag geschlossen, der Bischof erhält darin zusätzlich ein Deputat. Es werden Bestimmungen über die Ritterschaft in Bezug auf die Festung Marienberg getroffen. Es wird ferner festgelegt, wer die Hauptleute und Pfleger sein sollen. Zudem schreiben die Grafen, Herren und die Ritterschaft an das Konzil von Basel bezüglich der Streitigkeiten zwischen Bischof, Domkapitel und Stadt. Dieses Schreiben haben die Grafen von Henneberg, Wertheim, Castell, Rieneck, die Schenken von Limpurg (Hennenberg, wertheim, Castel Rineck vnd Limpurg) und andere Ritter und Knechte besiegelt.
Es besteht ein 24 Jahre gültiger Vertrag zwischen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Herzog Friedrich von Sachsen (Hertzog Friderichen vor Sachsen) in welchem es um ihre beiden Landschaften geht. Dieser Vertrag wird von den Grafen von Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Wertheim), Castell (Castel), Rieneck (Rineck), den Schenken von Limpurg (Limpurg), den Herren von Bickenbach (Bickenbach) sowie Rittern und Adel, welche unter dem genannten Bischof stehen, besiegelt.
Bischof Konrad von Thüngen lässt ein Schreiben an die von Henneberg (Hennenberg), von Hohenlohe (Hohenlohe), von Wertheim (Wertheim), von Castell (Castel), von Limpurg (Limpurg) und andere von der fränkischen Ritterschaft ausgeben. In diesem Schreiben informiert er sie darüber, dass sich die Reichsstände mit den Ihren bereit machen, in Rüstung zu gehen, und dass sie dasselbe tun sollen.
Bischof Konrad von Thüngen beauftragt die Ritterschaft und seine Lehnsmänner, darunter die von Henneberg (Hennenbergk), von Castell (Castel) und von Limpurg (Limpurg), sich in Rüstung zu begeben.
Bischof Konrad von Thüngen beauftragt abermals die Ritterschaft und seine Lehnsmänner, darunter die von Henneberg (Hennenbergk), von Castell (Castel), von Wertheim (Wertheim), von Hohenlohe (Hohenlohe), von Eisenberg (Eisenberg), von Limpurg (Limpurg), von Heideck (Haideck) und von Schwarzenberg (Schartzenberg), sich in Rüstung zu begeben.
Die Grafen von Wertheim (wertheim), Hohenlohe (Hohenlohe), Rieneck (Rineck), Limpurg (Limpurg) und Erbach (Erpach) schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, dass der Kaiser und sein Kanzler Balthasar von Waldkirchen (Balthtzar von Waltkirchen) ein Zusammentreffen der Ritterschaft auf einem Rittertag fordern. Auf diesem Treffen soll der Bischof dem Kaiser, dem Heiligen Reich und der Ritterschaft Ruhm, Nutzen und Ehre zusprechen. Die Ritterschaft bittet für den Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) um Geleit, welches ihnen der Bischof gewährt.
Zwischen dem Stift Comburg (Camberg) und den Schenken von Limpurg-Gaildorf (Schencken zu Gailendorf) schwelt ein langwieriger Streit wegen etlicher Wälder und Gehölze. Der Comburger Dekan Gernand von Schwalbach (Swalbach) verträgt sich schließlich mit ihnen, ohne den Würzburger Bischof vorher zu benachrichtigen.