Der Kaiser ersucht Bischof Konrad von Thüngen mehrmals dem Schwäbischen Bund beizutreten. Den Bischof kann einen Beitritt nicht umgehen. Dies ist zum Besten für Land und Leute, da der Schwäbische Bund der Reichsordnung und dem Landfrieden unterworfen ist, weshalb er nicht gegen die fränkische Ritterschaft vorgehen kann.
Fürsten, Grafen, Herren und Ritterschaft senden etliche Gesandte zu Bischof Konrad von Thüngen und seinem Domkapitel. Sie lassen diesen ausrichten, dass der Adel durch Beschwerden aus Franken und den Umländern und den daraus resultierenden Handlungen vom Kaiser sowie den Reichsständen verdächtigt wird. Aufgrund der ungerechten Behandlung im Jahr 1522, und damit dies zukünfitg nicht mehr vorkommt, schließen sie sich zusammen, wie ihre Vorfahren dies in einer solchen Situation auch getan haben. Sie bitten den Bischof und das Domkapitel um Unterstützung. Diese sollen sie vor unrechtmäßigen Handlungen schützen, wie deren Vorgänger dies auch bei ihren Vorfahren getan haben.
Kaiser Karl V. hat vor, den Gemeinen Pfennig von den fränksichen Adligen einzunehemen. Die fränkischen Fürsten teilen der Ritterschaft mit, dass sie vorhaben den Kaiser in seinem Vorhaben zu unterstützen.
Der Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb schreibt Bischof Konrad von Thüngen, er könne Mitglied des Schwäbischen Bundes werden, da seine Vorgänger bereits mit dem Hochstift Bamberg und den Markgrafen von Brandenburg im Bündnis standen. Außerdem wolle es der Kaiser so.
Die Hauptmänner der sechs Ritterkantone und andere Grafen, Herren und Ritter verfassen auf dem Rittertag zu Schweinfurt ein Schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, in dem sie ihm mitteilen, dass sie Kaiser, Kurfürsten, Fürsten und Stände auf dem kommenden Reichstag - oder später den Stadthaltern und dem Reichsregiment zu Nürnberg (Nuremberg) - ihre Beschwerden, die sie auf dem Rittertag formuliert haben, vortragen wollen. Möchte der Bischof den Vortrag dieser Beschwerden vor dem Kaiser verhindern, so soll er der Ritterschaft behilflich sein und bei althergekommenen Vereinbarungen bleiben. Er soll seinen Räten befehlen, mit den Abgesandten der Ritterschaft zu reisen, damit sie sich gemeinsam vor dem Reichsregiment gegen die Einführung neuer Abgaben einsetzen können.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt der Ritterschaft, was ihre Abgesandten ihm vorgetragen haben. Er meint, dass in der Einigung des Schwäbischen Bunds Frieden und Recht den höchsten Stellenwert haben und die Handhabung dessen das Ziel des Bunds sei. Kaiser und Bund möchten gegen niemanden etwas unternehmen, das gegen die Reichsordnung oder den Landfrieden verstößt. Es werden jedoch etliche Adlige von den Hauptleuten des Schwäbischen Bunds des Friedensbruches bezichtigt und es wird gefordert, dass die Beschuldigten sich vor Gericht äußern müssen. Dies ist aus der Sicht des Bischofs gerechtfertigt, weshalb er es für das Beste hält, dass sich die Beschuldigten verantworten und versuchen, ihre Unschuld zu beweisen. Seit dem Rittertag zu Schweinfurt ist die Ritterschaft viel umhergezogen und hat viel geworben, was gegen den Landfrieden verstößt. Damit ihrem Begehren, den Heereszug des Schwäbischen Bunds abzuwenden, stattgegeben wird, soll sie dies zukünftig unterlassen.
Grafen, Herren und Ritterschaft übersenden etliche Beschwerden an den Kaiser, die Stadthalter und die Reichsstände zum Reichstag zu Nürnberg (Nuremberg).
Die Grafen von Wertheim (wertheim), Hohenlohe (Hohenlohe), Rieneck (Rineck), Limpurg (Limpurg) und Erbach (Erpach) schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, dass der Kaiser und sein Kanzler Balthasar von Waldkirchen (Balthtzar von Waltkirchen) ein Zusammentreffen der Ritterschaft auf einem Rittertag fordern. Auf diesem Treffen soll der Bischof dem Kaiser, dem Heiligen Reich und der Ritterschaft Ruhm, Nutzen und Ehre zusprechen. Die Ritterschaft bittet für den Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) um Geleit, welches ihnen der Bischof gewährt.
Einige Personen sollen durch falsche Briefe und Schmähschriften Unwahrheiten verbreitet haben, was wiederum den Kaiser so aussehen ließe, als würde er Unruhe stiften und somit den Adel und die Ritterschaft unterdrücken und ihnen ihre Freiheiten und Privilegien entziehen. Deshalb befiehlt der Kaiser Grafen, Herren und Ritterschaft der Fürstentümer und des Frankenlandes, auch den beiden Stiften Fulda (Fulda) und Hersfeld (Hersfelt), nach Würzburg (wirtzburgk) zu kommen. Auch bestellt er seine Stellvertreter dorthin, um die Unschuld des Kaisers zu verkünden. Dies wurde auch so gehandhabt, allerdings ist nicht bekannt, was auf diesem Tag zu Würzburg beschlossen wurde.
Kaiser Karl V. schreibt aus Regensburg (Regensburg) den Ausschreibern der sechs Orte Graf Berthold von Henneberg (Graf Bertholden von Hennenberg), Graf Philipp III. von Rieneck (graf philipsen von Rineck), Graf Ludwig von Stolberg (Graf Ludwigen von Stalberg), Ritter Pankraz von Thüngen (pangratzen von Thungen Ritter), Heinrich von Wallenfels (Hansen von Wallenfels), Friedrich von Lentersheim (Friderichen von Lentersheim), Wolf von Velberg (wolfen von Velberg), Wolf von Crailsheim (Wolfen von Crailsheim) und Heinrich von Rotenhan (Hansen vom Rottenhan), dass er nichts lieber wolle als Frieden und Einigkeit im Heiligen Römischen Reich. Es kommt ihm allerdings so vor, als würden viele von ihnen vorbereitet darauf warten, von fremden Machthabern zum Krieg im Heiligen Reich angestiftet zu werden. Diese Annahme entnimmt er den Ereignissen des vergangenen Jahres.