Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet an Eberhard von Ostheim (Eber[harten] von Osthaim) 260 Pfund Heller der jährlichen Gülte von dem Amt Bad Neustadt an der Saale für 3000 Pfund auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet an Karl von Bastheim (Carln von Basthaim) und seinen Vormündern (fehlende Angabe) zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat). Fries schreibt, dass das Pfand wieder abgelöst wird.
Bischof Johann von Brunn übergibt Johann von Steinau (Hannsen von Stainau) einen Brief über die Verpfändung von Amt und Gericht von Bad Neustadt an der Saale. Dieses Pfand wird später wieder abgelöst.
Die Bürger von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) geben Bischof Johann von Brunn zur Bezahlung seiner Schulden 4000 Gulden. Dafür befreit er sie fünf Jahre lang von jeglicher Steuer, Bede und Datz. Bischof Johann von Brunn leiht sich 2000 Gulden von Sintram von der Kere (Sintram von der Kere) und verpfändet ihm dafür die Kellerei von Bad Neustadt an der Saale auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den kleinen Zoll von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) an Gottfried von Schweinfurt (Gotzen von Schweinfurt). Das Pfand wird abgelöst, doch davon gibt es keine Aufzeichnung.
Bischof Johann von Brunn verpfändet an den Ritter Johann Voit von Salzburg (Hannsen voit) den großen Zoll von Bad Neustadt an der Saale (Neunstat). Das Pfand wird abgelöst.
Bischof Johann von Brunn leiht sich 2000 Gulden von Karl Truchsess von Wildberg (Carln Truchsessen zu Wildberg) und verpflichtet sich diese in den nächsten zwei Jahren abzubezahlen. Falls er dies nicht tut fällt die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale als Pfand an Karl Truchsess von Wildberg, bis die 2000 Gulden Pfand abgelöst sind.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) an Heinrich von Landhaus (Hainrichen von Landhausen). Er gibt Heinrich ein Revers, welches besagt, dass er das Pfand in sechs Jahren lösen soll. Fries gibt an, dass es keine Aufzeichnung über die Verpfändung gibt, nur, dass das Revers exsistiert. Die Kellerei muss vor Ablauf der sechs Jahre ausgelöst worden sein, da der Bischof die Stadt, das Amt und die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale im darauffolgenden Jahr an Heinrich von Steinau (Haintzen von Stainau) und dessen Erben für 17000 Gulden verpfändet.
Bischof Johann von Brunn erhöht dem Ritter Johann Voit von Salzburg (Hannsen voiten Riter) das Pfand auf das Ungeld von Bad Neustadt an der Saale um weitere 200 Gulden, sodass sich der Pfandschilling auf dem großen Zoll in der Stadt sowie den Dörfern des Amtes Bad Neustadt an der Saale auf 1500 Gulden erstreckt. Das Pfand wird abgelöst.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet dem Stift Neumünster (Neuenmunster) jährlich 50 Gulden auf das Kammergefälle für eine Hauptsumme von 1000 Gulden. Es besteht das Recht auf Wiederlösung.