Die kaiserlichen Gesandten übergeben den drei Fürsten ein Schreiben des Kaisers, in dem er sie darum bittet, von der Ritterschaft die Leistung des Reiterdienstes zu fordern. Die drei Fürsten antworten dem Kaiser, sie können diesbezüglich nichts tun und der Kaiser muss selbst an den Gehorsam und die Untertänigkeit der Ritter appellieren.
Die Ritterschaft bittet die drei Fürsten, dem Kaiser in ihrem Namen eine Fürschrift zu übergeben. Da jedoch die Gesandten des Ritterkantons Gebirg (gebirgs) keine vollkommene Befugnis für Entscheidungen haben, wird ein anderer Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) angesetzt. Bis zu diesem Tag wollen sie sich überlegen, was sie dem Kaiser antworten wollen. Sie bitten den Kaiser um Verständnis für den Aufschub.
Bischof Lorenz von Bibra gibt den Rittern der Orte Rhön-Werra (Ron), Steigerwald (Staigerwatlt), Baunach (Baunach) und Odenwald (Ottenwald), sowie deren Knechten, Pferden, Hab und Gut Geleit. Dieses wird ohne Ausnahmen ausgestellt. Dafür wird zu Würzburg (wurtzburg) ein Futterzettel ausgegeben.
Die Ritterschaft übergibt den drei Fürsten des Hochstifts Bamberg, Würzburg und dem Markgrafen von Brandenburg etliche Beschwerden. Diese beinhalten: Mängel bezüglich der geistlichen Reformation; Beschwerden bezüglich des Sends; die geistliche Reformation soll gedruckt werden; die Bischöfe sollen es unterlassen, die geistlichen Güter zu nehmen, die Personen der Ritterschaft vererbt bekommen haben; etliche Beschwerden bezüglich der Land-, Zent- und Halsgerichte; die Fürsten sollen keine Übereinkünfte und Verträge mit Fremden eingehen.
Neben diesen Artikeln finden sich bei der Handlung noch 29 weitere, die Bischof Lorenz von Bibra in seiner Antwort jedoch ablehnt. Die Antwort des Bischofs ist nicht an gleicher Stelle verzeichnet wie die Beschwerden.
Bischof Lorenz von Bibra antwortet der Ritterschaft auf ihre Beschwerden. Er hat ihre Beschwerden vernommen und will sich zuvorderst mit den Verträgen, der Reformation der geistlichen Gerichte und der Meldung bei Land- und Zentgericht befassen. Da die Ritterschaft jedoch so viele Artikel vorträgt, kommt dies der Lösung der Probleme nicht zu Gute. Daher will der Bischof sich zuerst mit ausgewählten davon befassen und die anderen auf später verschieben.
Die zuvor genannten Artikel und die Antwort von Bischof Lorenz von Bibra finden sich bei der Klage der Ritterschaft im Büschel Ritterschaft.
1. Der Ritterschaft entstehen durch Amtleute, Keller, Schultheiße und Diener, die ihnen das ihre nehmen, entgegen dem Vertrag von Bischof Johann von Grumbach, etliche Schäden. Versucht die Ritterschaft rechtlich gegen diese vorzugehen, wird ihnen mit Gewalt entgegengekommen.
2. Jeder Bischof soll sich an seine Vertragspflichten halten und sich mit niemandem zusammentun, der gegen die Grafen, Herren und Ritterschaft ist. Der Bischof soll in seinen Entscheidungen frei sein und erfahren, wie Dinge gewesen und geschehen sind.
3. Die Kanzlei verlangt zu viel für Ladungsbriefe bezüglich der Anerkennung von Lehen. Dies steht so nicht im Vertrag.