10. Die Adligen erscheinen nicht vor dem Landgericht und vor dem geistlichen Gericht, wordurch ihren Leuten und Gütern nicht geholfen werden kann.
11. Die Adligen versäumen es, die Prälaten, Klöster, Spitäler, Pfarrer und Bürgerschaft in Erbschutz zu nehmen, worunter die Obrigkeit und der Gerichtszwang leiden.
Es folgt die Klage der Ritterschaft gegen das Hochstift Bamberg. Der Bischof soll seine Hofräte, Amtsleute, Diener und andere einbinden, damit sie nicht auf Gaben oder Geschenke anderer angewiesen sind. Auch will der Bischof keinen vom Adel anhören, ohne dass zwei oder drei Kapitelsherrn anwesend sind. Beim vorherigen Bischof hatten sie immer freien Zugang.
Die Ritterschaft, Grafen und Herren rufen abermals einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) aus. Bischof Konrad von Thüngen lässt dort von seinen Räten werben.
Obwohl Bischof Konrad von Thüngen erst seit kurzem sein Amt innehat, hält er sich so, dass sich niemand über ihn beklagen kann. Wenn einer seiner Amtmänner oder Diener die Ritterschaft ungerecht behandelt, wendet er dies ab. Er handelt so, dass die Ritterschaft nicht ungerechtmäßig belastet wird. Ebenso fordert er die Dienste seiner Amtsmänner, Diener und Ritterschaft nur an, wenn diese auch wirklich für das Hochstift benötigt werden. Jedoch missfällt es vielen, dass der Bischof dem Schwäbischen Bund beitritt, dem seit langem auch schon das Erzstift Mainz, das Hochstift Bamberg, die Landgrafschaft Hessen, die Markgrafschaft Brandenburg und andere benachbarte Fürsten angehören. Er tut dies jedoch, um seine Ritterschaft und Untertanen zu schützen. Denn durch den Frieden, der auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen wurde, ist es dem Schwäbischen Bund nicht möglich, gegen die Ritterschaft vorzugehen.
Etliche schreiben ihre Ämter auf, die der Bischof gerne haben würde.
Es werden etliche Rittertage ausgerufen und die Ritterschaft muss viel reiten.
Nach dem Tod Herzog Georgs des Reichen (Jorgen von Bairn) und der Veränderung des Herzogtums Württemberg (wirtemberg) wird dem Hochstift Würzburg etwas zum Trost empfohlen. Bischof Konrad von Thüngen empfängt seine Regalien von den Kurfürsten zu Worms (wormbs).
Der Kaiser ersucht Bischof Konrad von Thüngen mehrmals dem Schwäbischen Bund beizutreten. Den Bischof kann einen Beitritt nicht umgehen. Dies ist zum Besten für Land und Leute, da der Schwäbische Bund der Reichsordnung und dem Landfrieden unterworfen ist, weshalb er nicht gegen die fränkische Ritterschaft vorgehen kann.
Bischof Konrad von Thüngen stammt aus einer Adelsfamilie und möchte der Ritterschaft soweit förderlich sein, wie ihm als Fürst des Heiligen Römischen Reiches zusteht. Er möchte sich mit der Ritterschaft gut stellen und in ihrem Sinne handeln. Er muss ich jedoch auch selbst vor Schaden schützen, weshalb es ihm leid tut, sollte er nachteilhaft für die Ritterschaft handeln.