Fries verweist für den Unterschied zwischen Bürge und Geisel auf den Eintrag unter dem Stichwort Geisel.
Da der Abt von Fulda, Heinrich VI. von Hohenberg, von den Reitern Bischof Wolframs gefangen genommen wird, vermutet Fries, dass das Kloster Fulda die 1231 geschlossene Vereinbarung zwischen Würzburg und Fulda als ungültig betrachtet. Das Kloster verkauft die Burg Lichtenberg (Liechtenberg) schließlich an das Hochstift Mainz.
Schannat, Johann Friedrich: Historia Fuldensis in tres partes divisa, cum figuris aeri incisis ...; Codex probationum Historiae Fuldensis, Frankfurt/M. 1729.
Lübeck, Konrad: Die Fuldaer Äbte und Fürstäbte des Mittelalters (Veröffentlichungen des Fuldaer Geschichtsvereins 31), Fulda 1952.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Bürgermeister und Rat von Schwäbisch Hall (Hall) nehmen den Comburger (Camberg) Abt Konrad von Münkheim gefangen, weswegen Bischof Andreas von Gundelfingen rechtlich gegen sie vorgeht.
Erzbischof Adolf von Mainz schlichtet den Konflikt der Stadt Schweinfurt mit dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg dahingehend, dass die Stadt dem Bischof Schulden im Wert von 4000 Gulden erlassen soll. Beide Parteien sollen die Gefangenen frei lassen und auf Entschädigung für schatzung, prantschatzung, geding und unbetzalt gelt verzichten (Urfehde). Diese Urkunde betrifft ebenfalls die Einigung des Würzburger Bischofs mit den Städten Nürnberg, Rothenburg (Rottenberg) und Windsheim (Windsheim).
Die Pfleger der Hochstifte Würzburg und Bamberg, Gottfried Schenk von Limpurg und Georg Graf von Löwenstein (Leostain) schließen eine Erbeinung. Dabei werden Regelungen getroffen über das Vorgehen gegen Feinde (Veinden Uffhaltung), militärische Unterstützung (Zutzug), Sicherung der Straßen (Strassen zu seubern), Öffnung von Schlössern, Städten und Märkten im Fehdefall (Offnung in Striten), Kriegskosten, Aufteilung von Gefangenen und Gewonnenen(?), Besatzung, Bündnisse.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Looshorn, Johann: Das Bisthum Bamberg von 1400 – 1556 (Die Geschichte des Bisthums Bamberg 4), Bamberg 1900.
Während Bischof Rudolf von Scherenbergs Amtszeit kommt es zu zahlreichen Raubzügen im Odenwald (Otenwald) durch Georg, Michael und Arnold von Rosenberg (Rosenberg) und ihre Mithelfer aus Boxberg (Bocksberg). In einem besonders schweren Fall nimmt Georg von Rosenberg Weiprecht Sutzel von Mergentheim (Sutzel von Mergenthaim) ohne vorherige Erklärung der Fehde fest und gibt nicht zu erkennen, ob er ihn ehrenhaft behandeln möchte. Deshalb vereinbaren Bischof Adolf von Mainz, Pfalzgraf Friedrich I. und Bischof Rudolf, vor das Schloss Boxberg zu ziehen und dieses einzunehmen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Kaspar von Buchenau der Jüngere (Buchenaw der Junger) wird zum Feind des Hochstifts Würzburg. Bei einem Angriff seinerseits kommt es zu Brandschatzungen, Gefangennahmen und Morden.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Eucharius von Aufseß (Auffsas) wird Bischof Rudolf von Scherenbergs Feind, fällt in das Dorf Autenhausen (Autenhausen zwischen Gemunde vnd Eymet im ambt Sesslach) ein und raubt etliche Bauern. Dabei hilft ihm Otto Voit von Salzburg (Voit von Saltzburg), der dabei gefangen wird. Falls Eucharius diesen aus der Gefangenschaft lösen möchte, muss er die gefangenen Bauern ebenfalls freigeben.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Eucharius von Aufseß (Aufsas), ein Feind des Bischofs Rudolf von Scherenberg, fällt in Autenhausen (Autenhausen im ambt Sesslach) ein. Dort nimmt er etliche Bauern gefangen und führt sie ab. Die Bauern lässt er elf Tage später wieder frei.
Götz Schenk von Lichtenstein, der einen Teil der Burg Lichtenstein (Liechtenstain) besitzt, wird von Erasmus von Rotenhan (Rotenhan) gefangen genommen, und dieser nimmt ihm den Anteil an der Burg ab. Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt jedoch Erasmus von Rotenhan in Haft und erwirkt, dass er Götz Schenk auf Urfehde freilässt und ihm seinen Teil an der Burg wieder überlässt. Erasmus von Rotenhan muss sich zudem für fünf Jahre in den Dienst des Hochstifts stellen.