Zwischen dem Stift Würzburg und den Markgrafen von Ansbach existieren weihterhin etliche Rechtsstreitigkeiten. Wie diese ausgehandelt wurden ist in eigenen Büchern ordentlich festgehalten.
König Rudolf I. von Habsburg verleiht im Jahr 1281 Friedrich III. von Hohenzoller, Burggraf von Nürnberg (Burggraue Friderichen von Nürenberg), ein Lehen. Später kommt es vor dem Reichskammergericht zu einem Verfahren zwischen Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Georgen von Brandenburg) und der Stadt Nürnberg, wer in dem erwähnten Lehen der Landesfürst sei.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun von Mainz (B. Conrat zu maintz), Markgraf Friedrich II. von Brandenburg (Marggue Fridrich von Brandenburg), Herzog Heinrich XVI. von Bayern (Hertzog Hainrich von Bairn), Herzog Otto von Bayern (Hertzog Ot von Bairn), der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Sainshaim deutscher maister), Ritter Reinhard von Sickingen (Rainhart von Sickingen riter) und der Nürnberger Bürger Sigmund Strohmaier (Sigmund Stroemair burger zu Nürenberg) kommen nach Würzburg. Sie schließen mit Bischof Johann von Brunn und dem Domkapitel einen Vertrag, demnach der Bischof die Verwaltung und die Herrschaft über das Schloss Marienberg (schloss vnserfrawenberg) an Hauptmänner, die aus der Ritterschaft des Hochstifts bestimmt werden, übergeben soll. Diese Bestimmung wird erfüllt. Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) wird von der Ritterschaft zum Hauptmann bestimmt und besetzt Schloss Marienberg. Er lässt hierauf eine besondere Münze prägen. Es handelt sich hierbei um einen Kreuzgroschen: Auf einer Seite ist das Wappen des Hochstifts, der Fränkische Rechen, zusammen mit dem Namen Bischof Johanns von Brunn geprägt. Auf der anderen Seite sind ein Drudenfuß sowie der Name Georg Graf von Henneberg in der Umschrift zu sehen.
Bischof Johann von Brunn, Bischof Anton von Rotenhan zu Bamberg (B Antoni zu Bamberg), Markgraf Friedrich II. von Brandenburg (Marggraue Fridrich zu Brandenburg) und Herzog Johann von Mosbach (Hertzog Johanns aus Baim zu Mosbach) beschließen gemeinsam, einheitliche Schilling, Pfennige und Heller zu prägen, was sie hierauf auch tun. Ein halber Schilling gilt sechs Pfennige, 17,5 Schilling einen Gulden. Auf der einen Seite der Würzburger Schilling sind die Wappen des Herzogs von Franken und des Burggrafentums zu Nürnberg zu sehen, die Umschrift lautet "moneta maior argentea". Auf der anderen Seite ist das Wappen Bischofs Johann von Brunn zu sehen, ein Helm mit zwei Hörnern und der Umschrift "Johannes Epus Herbipolen". Vom Pfennig gelten 30 ein Pund und fünfeinhalb Pfund einen Gulden. Die gemischte Mark der Pfennige hat 7 Lot Gewichtseinheiten und 37 neue Pfennige ergeben ein Lot. Die Prägung zeigt die Wappen des Herzogtums Franken und das des Burggrafentums zu Nürnberg. Zwei Heller gelten einen Pfennig, sechs Pfund einen Gulden. Eine gemischte Mark enthält vier Lot Silber, 46 Stück davon entsprechen einem Lot. Geprägt ist das Wappen des Herzogtums Franken. Die Münzmeister geben von jeder Mark 12 neue Pfennige heraus.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg prüft die geprägten Münzen und ermahnt die anderen zwei Fürsten, Albrecht I. von Brandenburg und Bischof Anton Rotenhan (fursten Brandenburg vnd Bamberg), die Vereinbarung einzuhalten. Dieser Aufforderung kommt man nicht nach. Die brandenburgischen Münzen haben ein Fünftel weniger Gewicht als die würzburgische Mark. Die Vereinbarung wird hierauf gekippt.
In dieser Zeit, wahrscheinlich wegen der drohenden Kriege und Aufstände, die selten die alte Ordnung bestehen lassen, werden viele qualitativ schlechtere Münzen von außen nach Franken eingeführt und vor Ort gegen diese mit höherem Silbergehalt getauscht. Die getauschten Münzen werden hierauf wieder eingeschmolzen. Markgraf Albrecht I. von Brandenburg (Marggraue Albrecht von Brandenburg), Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und der Stiftspfleger in Bamberg (und der pfleger zu Bamberg) schicken ihre Räte nach Kitzingen (Kitzingen). Diese beschließen einheitlich neue Silbermünzen prägen zu lassen, nämlich Schilling, Pfennige und Heller. Diese sollen von nun an verwendet werden, während die fremden Münzen verboten werden sollen.
Viele Jahre sind schwarze Münzen in einigen Städten und bei einigen Fürsten und Herren im Umlauf. In dieser Zeit gibt es Geiz und Schwankungen, was dazu führt, dass Münzen mit geringerem Wert geprägt und in Umlauf gebracht werden. Es gibt viele Würzburger Schilling und andere Münzen, die in ihrem Wert durch Abfeilen oder mithilfe ätzender Flüssigkeiten gemindert werden. Viele Münzen werden eingeschmolzen und zu anderen Münzen gemacht, mit denen größere Gewinne erzielt werden können. Zudem beginnen der Bischof von Bamberg und die Markgrafen von Brandenburg Schilling, Pfennige und Heller zu prägen, wobei sie sich nicht an die in Kitzingen (Kitzingen) geschlossene Vereinbarung von 1443 mit Bischof Gottfried Schenk von Limpurg halten. Bischof Anton von Rotenhan lässt in Bamberg auch schwarze Münzen prägen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein Gebot, das die Verwendung anderer Münzen, als die, die von ihm und seinen Vorgängern Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Bischof Johann von Grumbach geprägt sind, bei allen Geschäften verbietet. Die Verwendung von bambergischen und markgräflichen Schilling ist hingegen erlaubt.
Bischof Lorenz von Bibra verbietet die Verwendung von Goldgulden im Gebiet des Hochstifts, es sei denn sie stammen von einem der vier Kurfürsten: Herzog Albrecht von Sachsen (herzogen zu Sachsen Marggraue Albrechten), Markgraf Friedrich IV. von Brandenburg (Marggraue Fridrichen), Herzog Sigmund von Österreich (Hertzog Sigmunden von Ostereich) und Herzog Otto von Bayern ( Herzog Oten von Bairen). In der Warnung inbegriffen sind außerdem alte Baseler Münzen (Basler), Frankfurter Münzen (Frankfurter), Münzen der Herren von Weinsberg (Weinsperger) sowie alte Münzen aus Nürnberg (Nurenberger), Köln (Cölner) oder Werder (Werder).
Das Stift Würzburg tragen eine Rechtfertigung an das kaiserliche Kammergericht gegen die Markgrafen von Ansbach (Onoldsbach). Doktor Johann Balbo (doctor Johann B.) berichtet darüber und die Markgrafen geben an, sie seien in in seinem Protokoll in Bezug auf ihre Abstammung, Ehre, Würde und ihren Stand geschmäht worden. Um diese Angelegenheit kleinzuhalten, korrigiert Bischof Konrad von Thüngen dasselbige Protokoll.