Das Hochstift Würzburg besitzt für das Schloss und die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld sowie für anderes das Lehensrecht. Als Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bop von Hennenberg), der Sohn von Graf Hermann von Henneberg (Graue Hermans), stirbt, hinterlässt er eine Tochter, die mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) vermählt ist. Der Markgraf möchte die Lehen, die an seine Frau fallen, und fordert diese von Bischof Manegold von Neuenburg. Dieser weigert sich ihm das Lehen zu geben, da es sich um Mannlehen handelt und dieses nicht an die Tochter fällt. Daher kommt es zwischen den beiden zu einer Fehde und Angriffen. Der Streit wird durch den Würzburger Dompropst und Grafen Heinrich von Stahlberg (Hainrichen von Stahelberg) auf die Weise geschlichtet, dass der Markgraf dem Bischof 4000 Mark Silber für das Lehen bezahlt.
Die Bürger der beiden Flecken Mainbernheim (Mainbernheim) und Heidingsfeld (Heidingsfeld) sind unzufrieden über das Versagen (gebrechen) des Bischofs Johann von Brunn, der Burggrafen von Nürnberg und des Königs Sigmund von Luxemburg. Also kommt es zu Entscheiden von Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Fridrichen von Brandenburg), Deutmeister Eberhard von Seinsheim (Eberharten von Saunshaim Maistere deutschsordens), Graf Ludwig von Öttingen (Ludwigen von Otingen) und Haupt II. Marschall von Pappenheim (Häubten Marschalken von Bapenhaim). Nach dem Verhör der beiden Parteien sprechen sie ein Urteil aus. Die beiden Städte sollen Balthasar und Sigmund von Thüngen (den von Tungen) 4100 Gulden bezahlen, um das Hochstift Würzburg vom Lehen freizukaufen, sodass Bischof Johann von Brunn und dessen Nachfolger in beiden Flecken keinen Pfandschilling mehr haben und die 4000 Gulden und alle anderen Schulden getilgt sind.
Die Markgrafen Friedrich von Brandenburg (Fridrich), Johann von Brandenburg (Johanns) und Albrecht von Brandenburg (Albrecht) schreiben der Äbtissin des Klosters Kitzingen, dass sie auf Grund nicht genannter Ursachen dazu bewegt wurden die Mauern des Klosters und des Spitals abzureißen (abzuprechen). Dies schreibt die Äbtissin in einem Brief nach Würzburg, woraufhin die Ritter Eberhart von Schaumberg (Eberhart riter) und Karl von Schaumberg (Carl von Schaumberg) im Aufrag des Bischofs Sigmund von Sachsen, der ein Bruder der Herzöge von Sachsen ist, an die Markgrafen schreiben.
Aber Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Albrecht) beendet die Bestätigung nicht und kommt auch ansonsten seinem Vertrag nicht nach, solange Bischof Gottfried Schenk von Limpurg im Amt ist.
Nach dem Tod Bischof Gottfrieds von Limpurg übernimmt von Johann von Grumbach das Amt. Dieser fordert von Markgraf Albrecht (Margguen Albrecht) die Bestätigung über die Verpfändungen nach Absetzung des Bischofs von Mainz, auch sollen die Bürger von Kitzingen (Kitzingen) ihm die Erbhuldigung leisten. Markgraf Albrecht kommt dem nicht nach und beantragt an seinem Landgericht ihm nicht zustehende Klöster, Zinsen, den Wildbann, geistliche Gerichtsrechte und anderes. Da wird Bischof Johann von Grumbach sein Feind und geht militärisch gegen ihn vor. Herzog Wilhelm von Sachsen (Hertzog Wilhelm von Sachsen ) erwirkt dann die Versöhnung beider Parteien im Feld bei Roth in der Nähe von Nürnberg. Dann übergibt der Markgraf die georderten Papiere und muss die Erbhuldigung geschehen lassen.
Daraufhin bat Bischof Johann von Brunn Markgraf Albrecht von Brandenburg (Marggraue Albrechten) um die Gestattung der Erbhuldigung.zu Kitzingen (Kitzingen)
Markgraf Albrecht (Marggraue Albrecht) beruft Bischof Johann von Grumbach nach Kitzingen (Kitzingen). Dort sollen sie sich Bestätigungen über die in den vorherigen Einträgen besprochenen Vereinbarungen und die Erbhuldigung übergeben. Bischof Johann von Grumbach schickt seine Räte und lässt den Räten des Markgrafen eine neue Schuldverschreibung übergeben, während er die alten Schuldverschreibungen und eine Bestätigung erhällt. Am darauffolgenden Freitag soll er die Erbhuldigung empfangen.
am anderen Sontag des Aduents vor Tagesanbruch (frue vor tags) nehmen Anton von Bibra (Antoni von Bibra) und Neidhard von Thüngen (Nithart von Thungen), die Feinde Burians von Gutenstein aus Breitenstein (Burian von Guetenstain), Mainbernheim (Mainbernhaim) mit einer List ein, rauben die Stadt aus und nehmen etliche Gefangene. Sie bringen die Beute kurz danach zu Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (Fridrichen von Brandenburg zu Onoldsbach), wo sie sich noch zu Fries' Lebzeiten in den Händen seiner Erben befindet.
Philipp von Weinsberg und Oswald von Weiler wollen sich nach der Aussage von Bischof Lorenz von Bibra nicht vertragen. Jeder besteht auf seinen Vorteile und Rechte in Gaukönigshofen gesteht dem anderen nichts zu, weshalb es zwischen den beide Parteien zu Unfrieden und einer Fehde kommt. Die Angelegenheit wird durch den Markgrafen Friedrich von Brandenburg-Kulmbach und Brandenburg-Ansbach geklärt.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt an Markgraf Kasimir von Brandenburg (Marggraue Casuiren ), dass er am 11. August die Erbhuldigung von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen) empfangen will. Er erscheint dann auch an diesem Tag in Kitzingen und empfängt die Erbhuldigung.