Bischof Wolfram von Grumbach sichert dem Kloster Münsterschwarzach Schutz und Schirm zu.
Der Konvent des Klosters Münsterschwarzach ersucht Bischof Johann von Egloffstein um Schutz und Schirm.
Der Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) setzt den Abt Kraft von Biberehren (Craften von Biberern) ab. An seiner Stelle wird Hildebrand Zollner (Hiltpranten zolner) eingesetzt. Der Konvent bittet Bischof Johann von Egloffstein und sein Domkapitel um Hilfe, Schutz und Schirm.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Konrad von Seinsheim (Contzen von Saunsheim) die Stadt Dornheim für 1600 Gulden auf Wiederlösung. Erkinger von Seinsheim (Schwartzenberg) übernimmt als Erbe von Konrad von Seinsheim dieses Pfand und erhält die selben Rechte. Dafür soll er von einem Bischof des Hochstifts unter Schutz und Schirm genommen werden. Er untersteht dem Landgericht, da Dornheim zusammen mit Landsberg verkauft ist.
Die Brüder Friedrich und Wolfgang von Schwarzenberg (Her Friderich der elter, vnd Her wolfgang bede Hern zu Schwartzenberg) stellen etliche Ansprüche und Vorderungen an Bischof Konrad von Thüngen. Dabei geht es um Kosten, Schäden und Schutz und Schirm des Schlosses Stephansberg (Steffansberg), ein Burggut im Vorhof zu Werneck (werneck) und Schutz und Schirm über die Kartause Marienbrück (Marieburg) zu Astheim (Ostheim). Diese Streitigkeiten werden durch etliche Freiherren, Domherren und Personen vom Adel geschlichtet. Es wird entschieden, dass die beiden von Schwarzenburg und deren Erben in allen oben genannten Punkten keinerlei Anspruch haben, noch zuküftig erhalten können. Die von Schwarzenburg willigen in diese Entscheidung ein und besiegeln diese.