König Karlmann, der Bruder Karls des Großen, übergibt die Martinskirche in Bad Kreuznach (Creutzenach) mit ihren Zugehörungen dem Hochstift Würzburg. Diese Übergabe wird später durch Ludwig den Frommen und 889 durch Arnulf bestätigt.
Das Dorf Karlburg (Carlburg) ist einst ein Kloster gewesen, das Karl der Große dem Hochstift Würzburg gegeben hat, was in der Folge von den Kaisern und Königen bestätigt worden ist.
Bischof Otto von Bamberg baut das Benediktinerkloster in Aura an der Saale (Aura ain benedicter closter an der Sale im ambt Trimperg/ Uraug) und stattet es aus, was (1150) durch Papst Eugen bestätigt wird. Die Ausstattung des Kloster umfasst laut einem Nachtragsschreiber Besitz oder Rechte in folgenden Orten: Sulzthal (Sultztal/ Sultzthal), Elfershausen (Elvershausen), Langendorf (Langendorff), Klein- bzw. Großenbrach (Brachingen), Ramsthal (Ramelstatt), Reichthalshof (Richthal), Euerdorf (Urdorff), die Wüstung Iringshausen (Iringshausen), die Wüstung Bremersdorf (Bremersdorff), Nüdlingen (Nutlingen), Gräfenhahn (Grawenhagen; Wüstung), Ober- bzw. Niederwerrn (Wernaw), Obbach (Oppach), Wart (Warthe), Kützberg (Kunspur), Vraug (Vraug), Bad Bocklet (Boklath), das heute unbekannte Wildhorn (Wilthorn), Vattenrod (Volkenrodt), Westheim (Westhaim), Schloss Albinstein (Albingstain schlos) und der unbekannte Ort Honstadt (Honstatt).
Guttenberg, Erich Freiherr von: Das Bistum Bamberg, Teil 1 (Germania Sacra, Alte Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1937.
Wagner, Heinrich: Kissingen. Stadt und Altlandkreis (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 36), München 2009.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 1: Von den Anfängen bis Rugger 1125 (Fontes Herbipolenses 1), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1992.
König Heinrich [VII.] erlässt ein Privileg (gemeint ist das Statutum in favorem principum). Er sichert darin den Fürsten zu, keine neuen Burgen oder neue Städte zu bauen, welche den Fürsten zum Nachteil gereichen würden. Dieses Privileg bestätigt sein Vater Kaiser Friedrich II. ein Jahr später. Auch in den Gebieten der geistlichen Herren soll keine neue Burg oder neue Stadt durch den König errichtet werden.
Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bischof Hermann Hummel von Lichtenbergs Fürbitte den Bürgern von Arnstein (Arnstain) das Recht, einzig vor ihrem Stadtgericht belangt zu werden, sowie einen Jahrmarkt an Johannis. Dies wird später von König Ruprecht von der Pfalz und Kaiser Maximilian I. bestätigt.
Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, Bd. 2 (1400-1410), hg. v. Lambert Graf von Oberndorff u. Manfred Krebs, Innsbruck 1939.
Riedenauer, Erwin: Karlstadt (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 9) München 1963.
Die Bede von Kolitzheim (Colitzhaim), die jährlich 120 Gulden beträgt, ist für 1000 Gulden an Graf Wilhelm von Henneberg verpfändet. Der neu gewählte Bischof Johann von Grumbach leiht sich von Gregor Heimburg (Hainburg) 1600 Gulden, um die Bede wieder abzulösen. Mit den restlichen 600 Gulden finanziert Bischof Johann seine päpstliche Bestätigung in Rom. Die Bede von Kolitzheim wird also für 1600 Gulden an Gregor Heimburg verpfändet.
Kaiser Karl V. übertragt dem Hochstift Würzburg zahlreiche Burgen, Städte und andere Güter, die an das Stift durch Tausch, Kauf oder andere Verträge gekommen sind.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolgern ein Indult, die Güter, Privilegien, Schriften, Kleinodien, und Vermögen aller Klöster zu beschützen und die administrative Verwaltung zu übernehmen. Papst Paul III. bestätigt dieses Indult Bischof Konrad von Bibra bis auf Widerruf.
Kaiser Karl V. gibt Bischof Konrad von Thüngen folgende Freiheit: Niemand dürfe im Herrschaftsgebiet des Hochstifts Würzburg (in des stiffts obrickaiten, gepieten, gerichtszwengen oder bennen) eine Burg oder Befestigung, die zur Verteidigung diene, ohne den Willen und das Wissen des Bischofs errichten. In dem Fall, dass dies aber trotzdem geschehe, habe der Bischof Fug und Recht, diese Burg oder Befestigung ohne Verhandlungen abzubrechen. Neun Jahre später wird diese Freiheit von Kaiser Karl V. bestätigt.
Kaiser Karl V. bestätigt Konrad von Thüngen neben anderen Regalien auch das Regal über die Erz- und Metallbergwerke (berkwergk der ertze und metalle).