Bischof Johann von Egloffstein nimmt von seinem Schwager Leonhard Hauslode (Lenhart Hauslode) und seiner Hausfrau Elisabeth von Egloffstein (Else B Johannsen schwester) 600 Gulden und verschreibt ihnen dafür jährliche 200 Gulden zum Leibgedinge auf dem Ungeld, Vogtei und allen anderen Gefällen, Nutzungen und Rechten der Stadt Iphofen (Jphouen), mit Unterpfand und Bürgschaft. Leonhard stirbt 1444. Fries hält die angegebene Summe von 600 Gulden für falsch und gibt seinerseits 160 Gulden an.
Johann von Brunn gibt seinem Schwager Raban Hofwart von Kirchheim (Raban Hofwart von Kirchaim) und seiner Schwester Susanne von Brunn (seine schwester Susanne) einen Brief über 1600 Gulden, die sie in 4 Jahren zu Iphofen (Jphouen) einnehmen sollen. Das ergibt eine Summe von jährlich 400 Gulden. Sie erhalten die genannte Summe.
Bischof Johann von Brunn nimmt 300 Gulden von Friedrich Pfeufelmann (Fritz pfeufelman), seinem Schultheiß zu Iphofen (Jphouen) und setzt ihm dafür auf Wiederlösung das Kaufhaus zu Iphofen ein, mit seinen Stadtgeldern, Zinsen, Gülte und anderen von den Brattischen und Fleischbänken.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Wilhelm von Münster (Wilhelm von Munster) 80 Gulden jährliche Zinsen auf der Bede von Iphofen (Jphouen) für eine Hauptsumme von 800 Gulden, die er ihm schuldet.
Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) tritt von seinem Amt als Stiftspfleger von Würzburg zurück. Bischof Johann von Brunn und das Kapitel verschreiben ihm ein jährliches Leibgedinge von 300 Gulden auf der Stadt Iphofen (Iphouen). Die Bürger von Iphofen verschreiben sich dann selbst gegenüber dem Grafen. Sie bewilligen ebenfalls, Konrad Schenk von Limpurg (Schenck Conrat von Limpurg) und seinen Brüdern jährlich 300 Gulden, dem Domherren Konrad von der Kere (Conrat von der Kere) und Konrad Lesch 100 Gulden und Bischof Johann von Brunn oder einem Empfänger seiner Wahl 100 Gulden zu zahlen. Das ergibt eine Summe von 800 Gulden. Bischof Johann gibt den Bürgern einen Brief, in dem steht, dass sie nicht mit Bede oder Steuer belegt werden, so lange Graf Albrecht lebt. Da die Bürger von Iphofen sich auch gegen Gerhard von Talheim (Gerthart von Talhaim) und Johann von Hirschhorn (Hanns von Hirshoren) verschrieben haben, sind sie besorgt, dass ihnen daraus ein Schaden entstehen könnte. Bischof Johann gibt ihnen einen Brief, in dem er ihnen versichert, dass ihnen dadurch kein Schaden entstehen soll.
Der Marschall von Salzburg (Marschalck von Saltzburg) leiht Bischof Johann von Brunn 225 Gulden. Dafür verschreibt dieser ihm jährlich 20 Gulden auf der Bede von Iphofen (Jphouen).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Weiprecht von Crailsheim (Weiprecht von Krailshaim) das Ungeld zu Iphofen (Jphouen) mit seinen Nutzungen für 1200 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Bürgern von Iphofen (Iphouen) eine Ordnung über die Einbringung und Verrechnung des Ungelds und den Eid des Ungelds. Bischof Konrad von Thüngen erneuert und verbessert diese Ordnung.
Bischof Johann von Grumbach verschreibt Doktor Gregor Heimburg (Gregor Hainburg) und seinen Erben das Ungeld zu Iphofen (Iphouen) für 1200 Gulden. In der nachfolgenden Zeit werden Gregors Güter auf Befehl des Papstes konfisziert. Auch Bischof Rudolf von Scherenberg zieht seine Güter ein. Gregors Erben argumentieren jedoch, dass er ihnen die 1200 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen vor dem päpstlichen Befehl übergeben hat. Bischof Rudolf erklärt sich dazu bereit, den Erben für den alten Pfandschilling von 1200 Gulden erneut 900 Gulden zu verschreiben. Die übrigen 300 Gulden werden fallengelassen.
Bischof Johann von Brunn gibt den Metzgern und Bäckern zu Iphofen (Iphouen) eine Freiheit. Sie müssen keine Zölle bezahlen für das Vieh und das Getreide, das sie in Iphofen verkaufen. Die Freiheit ist wiederrufbar. Bischof Rudolf von Scherenberg gibt ihnen die gleiche Freiheit, ebenfalls auf Wiederruf. Bischof Konrad von Thüngen erneuert die Freiheit ebenfalls.