Das Privileg, das Kaiser Karl der Große an den Bischof von Würzburg bezüglich der Verwaltung einiger Klöster übergibt, erneuert und bestätigt König Otto III. auf Bitten Bischof Bernwards.
Kaiser Otto III. bestätigt Bischof Heinrich I. die Übergabe eines Privilegs Karls des Großen, welches die Verwaltung einiger Klöster zusichert.
Kaiser Heinrich II. bestätigt Bischof Heinrich I. auf dessen Bitte das Privileg Karls des Großen, welches die Verwaltung einiger Klöster zusichert.
König Konrad II. bestätigt dem Hochstift Würzburg auf Bitten Bischof Meginhards das Privileg Karls des Großen, welches die Verwaltung einiger Klöster zusichert.
König Konrad II., geborener Herzog zu Franken, verleiht Bischof Meginhard I., seinem Vetter, das Münzrecht. Es gilt auch für seine Nachfolger und wird in Form einer besiegelten Urkunde schriftlich bestätigt.
Im Verlauf weiterer Jahre gestatten die Könige und Kaiser einigen Reichsstädten in den Territorien der Fürsten, Münzen zu prägen und herausauszugeben, welche etwas geringer sind, als die Münzen der Fürsten. Es gibt Beschwerden darüber, dass die Münzen der Fürsten zerschnitten und wieder eingeschmolzen werden. Die Fürsten tragen ihre Beschwerde auf einem Hof- oder Reichstag in Worms vor und König Heinrich VII. schafft die Privilegien der Reichsstädte wieder ab.
König Heinrich VII. gibt dem Stift Würzburg die Freiheit, dass niemand neue Burgbauten oder Befestigungen bauen soll, wenn sie dem Stift zum Nachteil werden. Diese Freiheit bestätigt sein Vater Kaiser Friedrich II.
Bischof Johann von Egloffstein und etliche Fürsten, Herren und Städte einigen sich, besiegeln ihre Bestimmungen und beschwören sie gegenseitig bei den Heiligen, damit die Einigung nicht fälschlich gebraucht wird. Sie einigen sich, dass sie Pfennige prägen, von denen 28 eine Gewichtseinheit sind. Zwei Pfund davon sollen so viel wert sein, wie ein Gulden.
Papst Nikolaus V. (Bapst Niclaus der funf[te]) gibt dem Stift Neumünster (Neumunster), auch St. Johannes Evangelist (S[ancten] Johannsen Euangelisten) genannt, eine Freiheit. Diese besagt, dass die Stiftsherren niemanden als Propst annehmen sollen oder dürfen, der kein Domherr des Domstifts zu Würzburg ist.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) einen Jahrmarkt zu Simonis et Judae (28. Oktober) und einen am Montag nach Invocait abzuhalten. Außerdem erlaubt er ihnen jeden Montag einen Wochenmarkt abzuhalten.