Bezüglich der Zugehörigkeit von Untertanen des Hochstifts Würzburg und Bamberg, die miteinander heiraten, sowie um die Zugehörigkeit ihrer Kinder ereignet sich zwischen beiden Stiften ein Streit. König Friedrich II. beschließt daher, dass diese Personen zwischen beiden Stiften verteilt werden können.
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die halbe Burg Callenberg (Calwenberg) samt den zugehörigen Gütern von Ulrich von Callenberg (Calwenberg). Es kommt zu einer Auseinandersetzung zwischen Bischof Hermann und Poppo von Henneberg, dem Besitzer der anderen Hälfte. Dieser baut zwei Häuser am Schloss an und verstößt damit gegen das Recht des Würzburger Bischofs, dass er neue Gebäude im Hochstift genehmigen müsse. Herzog Otto von Meranien schlichtet den Streit in Burglauer (Laure) folgendermaßen: Bischof Hermann hat das Recht, die neuen und die alten Gebäude vollständig schleifen zu lassen, oder nur die neuen abzutragen und die alten mit Graf Poppo zu teilen. Da aber der hennebergische Teil der Burg dem König als Lehen aufgetragen ist, soll Poppo darauf hinwirken, dass jener auf seine Eigenschaft als Lehnsherr verzichtet und der Halbteil zukünftig vom Würzburger Bischof als Lehen verliehen wird. Außerdem sollen beide Seiten unabhängige Amtmänner einsetzen und die an der Fehde Beteiligten entweder zum Frieden verpflichten oder abziehen lassen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
König Heinrich (VII.) verzichtet in Speyer (Speir) auf jegliche Ansprüche auf Callenberg (Calwenberg) und überträgt seine dortigen Rechte an das Hochstift Würzburg.
Auf Befehl von Papst Innozenz IV. wird mit Heinrich Raspe, dem Landgrafen von Thüringen, ein Gegenkönig zu Kaiser Friedrich II. gewählt. Der neue König gibt dem Hochstift Würzburg am Tag nach seiner Wahl die Freiheit, dass Bischof Hermann von Lobdeburg und seine Nachfolger für immer von neuen Gebäuden und Befestigungen sowie Konflikten (irrungen oder verhinderungen) unbeschwert sein sollen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
König Karl IV. erlaubt Bischof Albrecht von Hohenlohe, das Dorf Lichtel (Liental) zur Stadt mit allen Stadtrechten zur erheben.
Monumenta Boica 42, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1874.
Steinmetz, Thomas: Schenkenberg. Die verschollene Burg im Frankenland, in: Städte, Regionen, Vergangenheiten. Beiträge für Ludwig Schnurrer zum 75. Geburtstag (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg 59), Würzburg 2003.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Kaiser Friedrich III. entzieht der Stadt Schwäbisch Hall (Halle am Kochen) die Vogteirechte über das Kloster Comburg (Camberg) und verleiht diese für immer dem Würzburger Bischof. Fries verweist für diesen Vorgang auf das Stichwort Camberg.
Graf Friedrich II. von Henneberg-Aschach appelliert an den Kaiser, um seine Besitzrechte an Lind zu wahren. Jener setzt als Schlichter die Herzöge Ernst und Albrecht von Sachsen ein, welche den Einspruch des Hennebergers abweisen und die Angelegenheit wieder an das Landgericht zurückgeben.
Die Reichstände bewilligen, König Maximilian bei seinem Romzug zu unterstützen (hilf zu roß vnd fues). Bischof Lorenz von Bibra leistet seinen Anteil und schreibt an den Abt von Kloster Banz (Bantz), Johann III. Schütz von Hagenbach, dass er einen Reiswagen stellen müsse. Auf Bitte des Abtes und dessen Hinweis auf die schwere Feuersbrunst des Jahres 1505 sieht der Bischof in diesem Fall von der Aufforderung ab.
Kaiser Karl V. bestätigt Konrad von Thüngen neben anderen Regalien auch das Regal über die Erz- und Metallbergwerke (berkwergk der ertze und metalle).
Zum Böhmischen Ständeaufstand (Behemisch uffruhrer anno 47) erlässt Kaiser Karl V. Mandate.