Die obrigkeitlichen Rechte, Gefälle, Leibeigenen und Güter des Grafen Wichbald in Pleichfeld (Blaichveld) (unklar, ob Ober- oder Unterpleichfeld) kommen durch ein von Kaiser Ludwig der Frommen bestätigtes Tauschgeschäft an das Hochstift Würzburg. Davon ebenfalls betroffen sind Steinbach (Sterirebrak), Aschenhausen (?) (Aschenhus), der Gozfeldgau (Gotzveldt), Sulzheim (Sultzhaim), der Gollachgau (Gollachgey), Ergersheim (Angerenhaim), Kürnach (Curnach) und Weigenheim (Weigenhaim).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
König Heinrich II. schenkt Bischof Heinrich I. von Würzburg die Grafschaft Bessungen (Bezzungen), die zum ehem. Königshof Groß-Gerau (Gerach) gehört, einschließlich der Zentgerichtsbarkeit und anderen Rechten. Die Grafschaft kommt später an die Grafen von Katzenelnbogen.
Monumenta Boica 28, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1829.
Regesta Imperii II. Sächsisches Haus 919-1024. 4: Die Regesten des Kaiserreiches unter Heinrich II. 1002-1024, bearb. von Theodor Graff, Wien u.a. 1971.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 1: Von den Anfängen bis Rugger 1125 (Fontes Herbipolenses 1), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1992.
Vor etlichen Jahren ist es Rechtsbrauch gewesen, dass ein König/Kaiser nach dem Tod eines deutschen Bischofs oder Abts, der seine Regalien als Lehen vom König/Kaiser empfangen hat, nicht nur dessen bares Geldvermögen, Silbergeschirr und andere Besitztümer einzog, sondern auch sämtliche anderen Gefälle und Nutzrechte des Bistums oder der Abtei für ein Jahr einzog und für persönliche Zwecke verwendete Dies gilt auch für die Bischöfe von Würzburg, aber Bischof Otto von Lobdeburg erhält von König Freidrich II. für sich und seine Nachfolger ein Privileg gegen diese Rechtspraxis.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
König Heinrich [VII.] empfängt das Dorf Böckingen (Böckingen bey Hailbrun) als Lehen von Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Hochstift Würzburg. Davon ebenfalls betroffen sind Heilbronn (Hailigpron), Marktsteft (Stepff), Sickershausen (Sikershausen), Frickenhausen (Frickenhausen) und Gaukönigshofen (Konigshoffen).
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Viele Jahre nach dem Erwerb von Burgbernheim (Bernhaim) erheben die Reichsschultheiße und Amtleute unbilliche Dienste und andere neue Abgaben von den Unfreien (arme leute) zu Bernheim und anderswo, die Bischof Hermann von Lobdeburg unterstanden. König Heinrich [VII] hebt diese Abgaben aber wieder auf.
Anm.: arme leute verwendet Fries gewöhnlich als Synonym zu Leibeigene. Im Eintrag NR. 1479 ist im selben Zusammenhang aber von Einwohner zu Burgbernheim die Rede.
Bischof Otto von Wolfskeel wird gezwungen, die Regalien von Kaiser Ludwig dem Bayer zu empfangen.
Nachdem Johann von Brunn seine Schulden bei Kaspar, Wilhelm und anderen Familienmitgliedern derer von Bibra (Bibra) nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht bezahlen kann, greifen die Bibra Stiftsangehörige an. Der neue Stiftspfleger Albrecht von Wertheim bewirkt bei König Sigismund, dass er denen von Bibra gebietet, ihre Pfändungen, Gefangennahmen und sonstige Handlungen, wie das Niederbrennen, aufzugeben, so dass das Hochstift die Schulden bezahlen kann.
Sigismund von Sachsen und das Würzburger Domkapitel wenden sich für ein endgültiges Urteil über ihre Streitigkeiten an König Friedrich III.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
König Friedrich III. setzt Sigismund von Sachsen als Stiftspfleger ab und ernennt Gottfried Schenk von Limpurg. Dieser bewilligt Sigismund ein Deputat und verträgt sich mit dessen Brüdern Friedrich II. und Wilhelm III. von Sachsen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Zwischen Bischof Johann von Grumbach und den Herren von Bibra (Bibra) trug sich ein Streit um den Wald bei Bramberg (Bramberg) zu. Vor dem Landgericht des Herzogtums Franken erzielte Bischof Rudolf von Scherenberg, anstelle des inzwischen verstorbenen Johann von Grumbach, ein Urteil im Würzburger Sinn. Johann und Philipp von Bibra appellierten jedoch an das Reichshofgericht (Kaiserlichen hof).
Rudolf von Scherenberg und die Herren von Bibra einigen sich schließlich folgendermaßen: Der Bischof wendet das Urteil des Landgerichts nicht an, dafür wird ihm zugesichert, wenn er oder einer seiner Nachfolger Burg und Amt Bramberg innerhalb der nächsten sechs Jahre aus der Verpfändung lösen, werden dem Stift 1727 Gulden nachgelassen. Insgesamt soll die Pfandsumme nicht mehr als 6000 Gulden betragen. Nach Ablauf dieser Frist beträgt jedoch die Ablösesumme dem Betrag, den Bischof Johann von Brunn den Herren von Bibra einst zugesichert hatte.