Fries verweist für Informationen über die Verleihung und der Nutzung der Vogelweide (Vogelwaid) in den Heidingsfelder Wäldern (Haidingsfelder Wälden) auf eine Quelle.
Dem Waldsachsischen Hof zu Heidingsfeld (Haidingsfeld) stehen zehn Morgen Äcker halben kuntschafft zu.
Das Zisterzienser Kloster Waldsassen (Waldsachsen oder Waldsassen) liegt unweit von Eger (Eger). Der Abt und Konvent des Klosters erhalten 1156 von König Konrad I. und seiner Frau Hedwig zur Zeit Kaiser Friedrichs I. einen Hof und eine Kapelle vor der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld), da König Konrad um sein Seelenheil und das seiner Eltern bemüht ist. Zu diesem Hof gehören etliche Äcker, ein Weingarten, Zinsen, Gülten und Zubehörungen. Das Kloster besitzt jedoch keinen Brief oder eine Urkunde, um ihren Besitz nachzuweisen. Sie behaupten, dass der Nachweis im böhmischen Aufruhr verloren gegangen sei und sie nur noch eine von Kaiser Sigmund bestätigte Kopie in einem alten Register hätten.
Ritter Andreas Zobel (Endres Zobel) gibt dem Kloster Waldsachsen 3500 Pfund Heller auf dem Dorf Eichfeld (Eychesfeld) auf etliche Weingärten.
Die von Fries im letzten Eintrag vertretene Meinung bestätigt ein Brief von Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) an den Ritter Dietrich Zobel, den Amtmann zu Reichenberg (Reuchenburg). Darin befiehlt er ihm, dass der Pfleger des zum Kloster Waldsachsen gehörenden Hofes in Heidingsfeld seine ihm von den Fürsten verliehenen Rechte behalten soll. Es ist also nicht die Rede von den Königen, sondern von den Fürsten.
Im Städtekrieg brechen die Heidingsfelder (die von Haidingsfeld) den vor der Stadt liegenden Hof des Klosters Waldsachsen (closter Waldsachsen) ab. Abt Johann Wendel (abbt Johann) fordert eine Wiedergutmachung. Unter Schlichtung von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg einigen sich die beiden Parteien darauf, dass die Heidingsfelder dem Abt eine anderere Behausung und Hofstatt in Heidingsfeld geben sollen.
Der Abt des Klosters Waldsassen, Nikolaus Peisser (abbt Niclaus), erhält eine Behausung und Hofstatt am Clingenthor und bebaut diese. Die Einwohner von Heidingsfeld befreien diese Behausung von Abgaben und Steuern und bestätigen ihm dies schriftlich.
Bischof Rudolf von Scherenberg setzt in einem Schreiben fest, dass die jährliche Nutzung der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (mainbernhaim) nicht mehr als 150 Gulden betragen soll. Fries zählt die Einkommensquellen auf: zehn Fuder Betwein, drei Eimer Welwein, vier Eimer Königzinswein, 70 Pfund Geld Zins und ein Drittel an der höchsten Buße. Die Hocken, Metzger und Bäcker müssen 15 Pfund Markbede abgeben. Alle gemeinen Wiesen und Felder, 12 Malter Korn und 150 Gulden Judengeld gehören ebenfalls dazu, sowie Reis- und Folgrecht. Zur Burg gehören einige Äcker.
Zu Heidingsfeld (haidingsfelt) gibt es eine Behausung, die die Altenburg (altenburg) genannt wird. Sie steht dem Stift erblich zu, wurde jedoch den von Berlichingen zuerst für 300 Gulden verpfändet und danach als Mannlehen verliehen. Dazu gehören etliche Äcker, die Vogtäcker (voigtakere) heißen. Einen Teil davon stellen die Herren von Würzburg ihren Schultheißen für ihre Besoldung zu. Ein anderer Teil bleibt bei den Besitzern der Altenburg. Dabei wird vermerkt, dass die Vogtei zu Heidingsfeld nicht allein dem Reich oder der böhmischen Krone zusteht, sondern zur Hälfte auch dem Stift Würzburg. Bischof Lorenz von Bibra hätte Herrn Christoph von Gutenstein (heren C v G) eine Hübnerbehausung zur Herberge machen müssen.
Neben dem genannten Pfandschilling von 36.000 Gulden auf Heidingsfeld und Mainbernheim schenkt Bischof Konrad von Thüngen Herrn Sebastian Schlick (her Sebastian Schlick) zur Forderung des Handels 13.500 Gulden und erhält darauf eine Quittung. Wenzel von Perglas (Wentzel von Perrglas) erhält 40 Gulden. Zdeniek Lev von Rosental (Zdencko Leb) erhält für seine vngegrunt locherebe eine unbenannte Summe Geld. Nikolaus Hiserlein (Niclaus hiserlein) erhält ein Last Wein und seine Summe an Dienstgeld. Friedrich Schenk von Limpurg (Schenk Friderick) erhält eine unbenannte Summe Geld. König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn erhält eine Quittung für die im vorherigen Eintrag genannten 5500 Gulden.