Zum Brückengericht und den Brückengerichtschreiber verweist Fries auf das Zentbuch, das er selbst geschrieben hat.
Bischof Manegold von Neuenburg verleiht den Zehnten und das Gericht von Bügenstegen (Buchensteg) als Lehen an Ulrich von Hohenlohe.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Württembergisches Urkundenbuch 1, 1849.
Gundlach von Windheim (Windhaim) und dessen Neffe tragen den Zoll, das Gericht und das Geleitsrecht von Burgebrach (Burckebrach) als Lehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe. Für weitere Informationen zur Zent verweist Fries auf sein Zentbuch.
Graf Heinrich von Henneberg verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg das Gericht und die Vogtei über Frauenbreitungen (FrawenBraitungen) und über die Burg Frankenberg (Frankenberg). Er lässt sich jedoch das Wiederkaufsrecht zusichern.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Burg Prosselsheim (Brassoldshaim) sowie das Gericht über diesen Ort und den angehorigen dorfern (vermutlich die Orte im Amt Prosselsheim) an Reichholf von Elma (Elma) und seinen Sohn Paul für 9000 Gulden. Von einem späteren Schreiber werden die Fischgülte bei Fahr (Fahr) und der See bei Seehof (Sehoff) erwähnt.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Schloss Burgsinn und Mittelsinn (Burcksin und Mittelsin) mit den dazugehörigen Eigenleuten, Gütern, Rechten, Gerichtsbarkeiten usw. für 1000 Gulden urtätlich an den Ritter Wilhelm von Thüngen.
Konrad von Rosenberg (Rosenberg) empfängt von Bischof Johann von Egloffstein im Dorf Brehmen (Bremen) eine Hube, die Vogtei, das Gericht und etliche Leibeigene. Betroffen sind laut einem späteren Schreiber auch Arnsfeld (evtl. Erfeld) und Buch Buch.
Konrad von Rosenberg empfängt etliche Güter in Buch (Buch) mitsamt einem Viertel am Gericht als Lehen von Bischof Johann von Egloffstein. Davon ebenfalls betroffen sind die Orte Brehmen (Bremen) und Arnsfeld (evtl. Erfeld)
Bischof Lorenz von Bibra kauft für 2700 Gulden Gaubüttelbrunn (Butelbrun uf dem Gai) mit allen dazugehörigen Eigenleuten, Gütern, Rechten, obrigkeitlichen Rechten usw. von Richard von Wolfskeel (Wolfskel). Davon ebenfalls betroffen sind die Zent Bütthard (Buttharter zent) und die Kirche von Ochsenfurt (Ochsenfurter kirch). Fries verweist außerdem auf ein Register über die Gefälle im Dorf Gaubüttelbrunn.
Simon Zimmerer (Zimmerer), brandenburg-ansbachischer Amtmann von Schwarzenberg (Schwartzenburg), lässt mit Beglaubigung durch einen Revers Wilhelm Bott (Bott) von seiner Zent in die würzburgische Zent Markt Bibart (Markbibart) ziehen.