Dreieinhalb Pfund Heller sind eine Mark Silber wert. Otto und Hermann, Markgrafen von Brandenburg (Ot vnd Herman Marggrauen zu Brandenburg) verpfänden Bischof Manegold von Neuenburg und dem Stift Würzburg die Schlösser und Städte Kisseck (Kisseck), Steinach an der Saale (Stainach), Rottenstein (Rotenstain) und Königshofen (Kunigshofen) für 4000 Mark Silber. Es wird je eine Mark Silber für 2,5 Pfund Heller gerechnet.
Bischof Manegold von Neuenburg verschreibt Herrn Konrad von Trimberg (Conrat von Trimpurg) einen Sitz zu Bischofsheim an der Rhön, ein Gehölz, eine Fischerei und jährlich 100 Pfund Heller für 800 Mark Silber. Eine Mark Silber wird für 2,5 Pfund Heller gerechnet.
Bischof Andreas von Gundelfingen verpfändet Marquard von Ostheim (Marquard von Osthaim) zwei Hube zu Heinfurt (hainfurt) mit etlichen weiteren Gütern für fünf Mark.
Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet Johann von Heidingsfeld (Hanns v Haidingsfeld) für 200 Pfund Heller den Harroes Hof (Harroes), der jährlich 50 Malter Korn einbringt. Er verpflichtet sich mit Bürgen, den Hof in zwei Jahren wieder abzulösen.
Bischof Otto von Wolfskeel verschreibt dem Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunsheim) 1200 Heller auf Herbolzheim (Herboltzhaim). Bischof Johann von Brunn schlägt Erkingers Erben noch 600 Gulden dazu. Bischof Rudolf von Scherenberg jedoch löst die Summer wieder ab und gibt den Erben für jedes Pfund Heller einen Rheinischen Gulden. Für weitere Informationen verweist Fries auf das Stichwort Herboldshaim.
Bischof Albrecht von Hohenlohe nimmt 3000 Pfund Haller von den Brüdern Ritter Konrad, Erkinger und Stefan Zollner zu Halberg (her Conrat riter, Erkinger vnd Steffan zoller gebrueder) und übergibt ihnen dafür amtmannsweise Schloss Hallburg. Er verschreibt ihnen ebenfalls jährlich 350 Pfund Haller auf das Schloss, sein Zubehör und weitere Güter.
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt Burkhard von Wollmershausen dem Jüngeren (Burchart von Wolmershausen der Jungere )Niederstetten (Haldenbergsteten) und das Dorf Gollachhofen (Gollachhouen) mit allen Zubehörungen für 2200 Gulden auf Widerlosung, laut einem Kaufbrief, der allerdings nicht mehr vorliegt. Er stellt ihm auch einen Beibrief aus, laut dem Bischof Johann oder seine Nachfolger Burkhard oder seinen Erben die beiden Flecken nicht widerlösen sollen. Herr Wilhelm von Thüngen, der Hofmeister des Bischofs, oder seine Erben, sollen Burkhard oder seinen Erben zuvor 570 Gulden zahlen, die er ihm schuldet.
Ritter Konrad von Hardheim (Conrat von Harthaim) erhält 85 Gulden von Eberhard Caplan von und zu Oedheim (Eberhart Caplan), dem Frühmesser zu Boxberg (Bocksberg). Im Gegenzug verschreibt er Eberhard auf Wiederkauf 5 Malter Korn und 4 Malter Hafer auf einem Gut zu Hardheim (Harthaim), dass zu diesem Zeitpunkt Matthias Koemer (Mathes Koemer) inne hat.
Werner von Hardheim (Werner von Harthaim) will auch Rechte an der bereits erwähnten Unteren Burg Hardheim haben und wendet sich deshalb an Bischof Rudolf von Scherenberg. Er erhält von ihm die balcckspeis, d.h. Bischof Rudolf verschreibt ihm auf Lebenszeit ein Pfand auf die Festung Marienberg und dazu jährlich 100 Pfund. Seine Ehefrau erhält Zeit ihres Lebens jährlich ein Pfund. Es wurden 30 d für ein Pfund gerechnet.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Wilhelm von Herbilstadt (Wilhelm von Herbilstat) die Würstung Berkes (Berkes oder Berkos) in der Nähe von Meiningen für 250 Pfund Heller. Bischof Lorenz von Bibra löst die Wüstung wieder ab und zahlt Heinrich, Andreas und Werner von Wechmar (Haintz, Endres vnd Wernher von Wechmar) für jedes Pfund Heller einen Rheinischen Gulden.