Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Walter (Walther), einem Meister aus Gemünden am Main (Gmunden), den Zehnt des Dorfes Kürnach (Kurnach).
Bischof Gerhard von Schwarzburg (Gerhart) verpfändet Weiprecht von Grumbach (Waiprechten von Grumbach) und seinen Erben den Klein- und Großzehnt des Dorfes Kürnach (Kurnach) für 435 Gulden.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Weiprecht von Grumbach außerdem 1200 Gulden auf der Bede und weitere Gefällen des Dorfes Kürnach (Kurnach) mit Bürgen. Fries gibt an, keine Einsicht in dieses Dokument gehabt zu haben. Diese Verpfändung geht nach dem Tod Weiprechts von Gumbach an dessen beide Sohne, den Ritter Johann von Grumbach (Hansen) und Herrn Peter von Grumbach (Pettern). Nach dem Tod Bischofs Gerhard von Schwarzburg geht Johann von Grumbach mit den beiden Schuldverschreibungen zu Bischof Johann von Egloffstein (Johansen von Egloffstein) und stellt auf Grund erlittenen Schadens Forderungen. Diese gesteht ihm Bischof Johann von Egloffstein nicht gänzlich zu. Es kommt zu Unklarheiten auf beiden Seiten, die durch Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Rimpar, Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Bamberg (Bamburg) und Reicholf von Elm (Reicholfen von Elma) geklärt werden. Sie entscheiden, dass Johann von Grumbach die zwei Schuldbriefe und 260 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein übergibt. Dafür gibt Bischof Johann von Egloffstein ihm und seinem Bruder Peter drei Schuldbriefe über 1500 Gulden. Solange die Schulden ausstehen erhalten die beiden Brüder und ihre Erben den Getreidezehnt des Dorfes Kürnach sowie 60 Gulden jährlich auf der Bede.
Etliche Wiesen, die das Hochstift Würzburg zu Lehen hat, verpfändet Graf Günther von Schwarzenburg (Gunther von Schwartzenburg) mit der Bewilligung des Lehensherren Bischofs Johann von Egloffstein (Johannsen von Eglofstain) an den Deutschen Orden.
Bischof Johann von Brunn (Johanns von Brun) verpfändet Barbara Braun (Barbaren Breunin), der Frau von Kilian von von Thüngen (Kilian von Thungen), jährlich 40 Gulden auf die Bede zu Kürnach als Leibgeding. Fries gibt an, den entsprechenden Beleg nicht zu kennen.
Bischof Johann von Brunn (Johans von Brun) verpfändet Peter von Grumbach (pettern) und seiner Frau 30 Malter Korn, 17 Malter Hafer, sechs Lammbäuche und zwölf Fastnachtshühner als jährliches Gefälle (gefelle) auf sechs Höfe zu Kürnach (Curnach) für 518 Gulden als Leibgeding.
Bischof Johann von Brunn (Johans) verpfändet Johann Dietner (hansen dietner) und seiner Frau erneut 518 Gulden als Leibgeding.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann Knoblauch dem Älteren (Hansen Knolauch dem elteren) 140 Gulden für Wein und Pferde. Dafür verpfändet er ihm jählich 20 Gulden auf die Bede und den Schaftrieb zu Kürnach, sowie 40 Gulden, die zuvor Leibgeding der Barbara Braun (Barbaren Breunin) waren.
Wie Königsberg von Kürfürst und Herzog Moritz von Sachsen (Moritzen von Sachsen) als Pfand an das Hochstift Würzburg übergegangen ist, wird dokumentiert in einem Erbbuch mit gelbem Pergament in einem Sack in der Kanzleistube.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit der Bewilligung seines Domkapitels die Kammergefälle auf 48 Gulden an den Vormund Johann Körners (Kornerre hansen). Die Auslösesumme beträgt 1200 Gulden.