Bischof Gebhard von Henneberg übereignet den Zehnten von Burkardsdorf (Burchartsdorf), eine Wüstung bei Tambach, dem Kloster Langheim und erhält im Gegenzug eine Hube bei Gräfendorf (Greffendorf) als Lehen aufgetragen.
Heinrich von Boxberg (Bocksberg) trägt seine Rechte in Osterburken Bischof Otto von Lobdeburg und dessen Hochstift als Lehen auf. Davon ebenfalls betroffen sind Burg Boxberg (Boxberg), Igersheim (Egershaim), Bieringen (Biringen), Sennfeld (Senvelt) und Wemmershof (Wamershoffen).
Graf Poppo von Henneberg trägt etliche Gefälle in Beuerfeld (Burveld) Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Hochstift Würzburg als Lehen auf. Davon ebenfalls betroffen sind die Lauterburg (Lautterburg), Schwärzdorf (Schwartgersdorff), Plesten (Plesten), Crusenbach( (evtl. Gersbach), Autenhausen (Utenhausen), Gompertshausen (GumprechtshausenAlbingshausen), Eschelhorn (Eschelhorn), Völkershausen (Volkerichshausen) und Straufhain (Strupff).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Heinrich von Lauer (Laur) trägt sein allodiales Schloss Burglauer (Burcklaur) Bischof Hermann von Lobdeburg und dessen Hochstift als Lehen auf und empfängt dieses wieder. Bischof Hermann behält sich und seinen Nachfolgern vor, einen Burgmann einzusetzen. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind das Marschallamt, Niederlauer (Underlauer), die Salzburg bei Bad Neustadt an der Saale (Saltzburg), die Osterburg bei Bischofsheim an der Rhön (Osterburg), Lautenau (Lucernach; Wüstung bei Bischofsheim an der Rhön) und Haselbach (Haselbach).
Wagner, Heinrich: Neustadt a. d. Saale (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 27), München 1982.
Konrad von Lauer (Laur) übergibt wegen dem Schloss Burglauer (Burcklaur) ein Revers.
Herrmann, Werner und Heinrich Lugelin von Budegerne (Lugelin von Budegerne) werden bei der gescheiterten Belagerung von Ochsenfurt (Ochsenfurt) gefangengenommen und müssen etliche Güter in Budegerne dem Bischof als Lehen auftragen.
Retz von Bechlingen (Bechlingen) übergibt seinen Teil an Buchenbach (Buchenbach) mit etlichen zugehörigen Rechten an einen Grafen von Hohenlohe und bittet, dass diesem der genannte Teil als Lehen verliehen wird. Später kommt dieses Lehen an das Hochstift Würzburg und wird an die von Stetten (Stetten) verliehen.
Otto von Milz (Miltz) trägt dem Hochstift Würzburg während Bischof Johann von Grumbachs Amtszeit die Hälfte am Weinzehnten von Bühler (Buler) als Lehen auf. Von diesem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind Merkershausen (Markershausen), eine Mühle in Bad Königshofen (Konigshoffen) und Aschfeld (Aschveld).
Der Ritter Hildebrand von Thüngen (Thungen) trägt Bischof Rudolf von Scherenberg eine Hälfte seines Halbteils an Büchold (Buchilt), also ein Viertel, als Mannlehen auf.
Graf Hermann von Henneberg trägt Bischof Lorenz von Bibra und dessen Hochstift den halben Zehnten von Burghausen (Burckhausen) als Lehen auf.