Die Hübner von Heidingsfeld (Haidingsueld) müssen jährlich 6 Fuder Wein an das Stift Würzburg abgeben. Diese Abgabe ist an Dietrich Zobel (dietrich Zobel) für 500 Gulden verpfändet gewesen. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg leiht sich 1600 Gulden von Deutschmeister Jodokus von Venningen (Jobst von Vaingen) und löst damit die 500 Gulden bei Dietrich Zobel ab. Den Rest wendet er dem Stift Würzburg zu. Dafür erhält der Deutsche Orden die Abgaben von 6 Fuder Welwein für 24 Jahre.
Die Burggrafen von Nürnberg hatten beide Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Main Bernheim) für 15.100 Gulden inne. Nachdem ihnen die beiden Orte zur Verwaltung gegeben sind, kontrollieren sie den Ein- und Ausgang in den beiden Orten. In der Zeit der Städtekriege hat Heidingsfeld einen zu geringen Nutzen für sie, sodass die Burggrafen von Nürnberg das Pfand nicht mehr haben wollen, sondern dem König den Pfandschilling nachlassen. Der Pfandschilling beläuft sich auf 15.100 Gulden, von denen sie 3100 Gulden zurück erhalten wollen. Den Rest erlassen sie dem König. Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Bur Jan vom Gutenstain vnd vf Braitenstein), Kammermeister der böhmischen Krone, gibt den Burggrafen von Nürnberg 3100 Gulden mit Einwilligung des böhmischen Königs Vladislav II. (kunig Lasla) und erhält dafür die beiden Orte pfandweise.
König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn gibt dem im vorherigen Eintrag genannten Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Burian) und seinem Sohn Christoph (Christof von Gutenstain) die Freiheit, dass die beiden im vorigen Eintrag genannten Städte Heidingsfeld und Mainbernheim denen von Gutenstein nicht abgelöst werden sollen, solange die beiden leben. Danach versichert Burian König Vladislav, dass er und seine Nachkommen die beiden Städte nicht an der Krone Böhmen ablösen werden, solange Burians Söhne leben.
König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn bestätigt Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) die zuvor ausgestellten Urkunden über Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernehaim) und den Pfandschilling über 3100 Gulden. Er schlägt ihm noch 6000 Schock guter Silbergroschen dazu. In der Summe macht das 19.000 Gulden. Diese Summe bestätigt er ihm auf die beiden Städte. Er gibt ihm außerdem die Freiheit, dass dies nicht abgelöst werden darf, solange ein ehelicher Nachkomme der von Gutenstein lebt. Am Martinstag 1500 fangen die Einwohner von Heidingsfeld an, das Schutzgeld von 80 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra zu zahlen. Er stellt ihnen darüber am 03.01.1501 eine Bestätigung aus.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) 6000 Gulden an barem Gold, unter der Bedingung, dass dieser das Geld 1514 in Nürnberg (Nurenberg) zurückbezahlt, dem Bischof im Gegenzug die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verpfändet und auf das verschriebene Dienstgeld von jährlich 3000 Gulden verzichtet. König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn bestätigt den Vorgang. Die Bürger von Heidingsfeld übergeben Bischof Lorenz einen Revers, der besagt, dass Heidingsfeld beim Stift Würzburg verbleibt, falls die 6000 Gulden nicht fristgemäß zurückgezahlt werden.
Christoph von Gutenstein (Cristof von Guetenstain) erhält weitere 13.000 Gulden von Bischof Lorenz von Bibra und verpfändet ihm im Gegenzug die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit allen Zubehörungen und Rechten, die er vom Königreich Böhmen verliehen bekommen hat. Die 13.000 Gulden und die vorher geliehenen 6000 Gulden machen 19.000 Gulden. Das ganze geschieht mit dem Vorbehalt der Wiederlösung auch nach dem Tod Bischofs Lorenz. König Vladislav II. von Böhmen bestätigt den Vorgang.
Der bereits genannte Herr Christoph von Gutenstein (Cristof von Guetenstain) verpflichtet sich und die anderen genannten böhmischen Herren und ihre Erben trotz der Verpfändungen dem Stift Würzburg gegenüber, es zu vertreten und schadlos zu halten. Es verpflichten sich folgende Herren und ihre Erben: Kanzler Albrecht II. Kolowrat (Albrecht von Kolnwrad), Herr Heinrich von Gutenstein (Hainrich von Guetenstain), Herr Albrecht von Sternberg (Albrecht von Sternberg), Herr Johann von der Weitmule (Johann von der Weitmulen), Herr Dietrich von Gutenstein (Dietrich von Guetenstain), Herr Johann Pflug (Johann Pflug), Herr Wilhelm von Eilenburg (Wilhelm von Erlenburg), Herr Johann von Gutenstein (Johann von Guetenstain), Herr Wolf von Gutenstein (Wolf von Guetenstain), Herr Wolf von Rabensberg (Wolf von Rabensperg) und Herr Wenzel von Ronsberg (Wentzel von Ronsperg).
Unter den königlichen Urkunden, die dem Stift Würzburg übergeben wurden, befinden sich auch etliche Urkunden über Mainbernheim (Mainbernhaim). Nachdem Christoph von Gutenstein (Christof von Gutenstain) Mainbernheim verloren hatte, stellt Bischof Lorenz von Bibra ihm einen Revers darüber aus, dass er sich die Originalurkunde über Mainbernheim ausleihen darf oder eine Zusammenfassung geschickt bekommt. Der Revers behandelt auch den Wiederkauf von Heidingsfeld (Haidingsueld). Christoph von Gutenstein und sein Sohn Albrecht von Gutenstein (sun her Albrecht) stellen den Heidingsfeldern darüber einen Beleg aus. Schließlich lässt Bischof Lorenz von Bibra durch Herrn Sigmund von Thüngen, Ritter und Hofmeister (her Sigmund von Thungen riter hofmaister) Martin von Fronhofen, Sekretär von Christoph von Gutenstein (Martin von Fronhouen hern Cristofen von Guetnstains Secretari), in Nürnberg die 13000 Gulden Schulden bezahlen.
Bischof Lorenz von Bibra verschreibt Gottfried von Berlichingen (Gotz von Berlichingen) und seinem Sohn Joachim (Joachim) die alte Burg, den Vorhof samt einem alten Keller, einen Garten und kleinere Gewässer zu Heidingsfeld (Haidingsueld) für 200 Gulden und erlaubt ihnen, das Grundstück für 100 Gulden zu bebauen, unter Vorbehalt der ewigen Auslösung für 300 Gulden. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verleiht Christoph von Berlichingen (Cristof von Berlichingen), Sohn des genannten Götz von Berlichingen, die genannten Güter nach dem Tod seines Vaters und seines Bruders als ritterliches Mannlehen.
Kurz nach den in den vorherigen Einträgen beschriebenen Ereignissen sterben sowohl Christoph von Gutenstein (Cristof von Guetenstain) als auch Bischof Lorenz von Bibra. Christoph von Gutenstein hinterlässt einen Sohn namens Albrecht (albrecht). Nach Lorenz von Bibra wird Konrad von Thüngen Bischof von Würzburg. Da Albrecht nach dem Tod seines Vaters das Pfand auf Heidingsfeld (haidingsfelt) und Mainbernheim (Mainbernhaim) nicht wieder auslösen kann, fallen die Lehen wieder zurück an die böhmische Krone. Zdeniek Lev von Rosental (zdenck Leb), der Oberstburggraf von Prag, wird ermächtigt, mit dem Markgraf Kasimir von Brandenburg (Marggraue Casimir) über einen Verkauf der beiden Orte zu verhandeln. Kasimir soll den von Gutenstein die Städte abkaufen und den Pfandschilling des Bischofs ablösen. Bevor es dazu kommen kann, erfährt Bischof Konrad von Thüngen davon und schickt vom Wormser Reichstag aus den Friedrich Schenk von Limpurg (fridrich v. Limpurg), der mit den bömischen Herren verschwägert und befreundet ist, und Doctor Nikolaus Geise von Hanau (niclaus Geise von hanaw) und Nikolaus von Dettelbach (Claus von Detelbach) nach Eger, um dort mit dem Grafen von Passau, Sebastian Schlick, über den Erwerb der beiden Städte zu verhandeln. Sie kommen wie folgt überein: Albrecht von Gutenstein soll all seine Rechte an Heidingsfeld und Mainbernheim dem Stift Würzburg kaufweise abtreten. Er soll ebenfalls den Bewilligungsbrief des Königs Ludwigs von Böhmen einholen und zustellen. Des Weiteren soll Bischof Konrad von Thüngen Albrecht von Gutenstein zu den bisherigen 19.000 Gulden Pfandschilling noch 8000 Gulden für Heidingsfeld und 3500 Gulden für Mainbernheim zahlen. Bischof Konrad und der Stift Würzburg müssen Mainbernheim auf ihre Kosten einbringen, die von Gutenstein sollen ihnen allerdings behilflich sein.