Eintrag der Nachtragshand: Dem Hirtenmeister Stimprecht Füsenkoch (Stimprecht Fuesenkoch
Kaiser Karl IV. möchte die Besitzungen der Böhmischen Krone erweitern, damit er und die Erben von Böhmen Gebiete haben, in denen sie sich ausruhen oder Handel treiben können, wennn sie in den deutschen Landen einen Grafentag oder Reichstag besuchen. So kommen etliche Flecken in der Lausitz, im Vogtland, in Bayern und in Franken an Böhmen. Bischof Gerhard von Schwarzburg muss anerkennen, dass Karl etliche Flecken im Stift Würzburg zustehen, nämlich Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Bernhaim), Prichsenstadt (Bristnstat) sowie die Städte Hohenberg und Iphofen (Jphouen). Allerdings werden diese Städte auf Wiederlösung verpfändet. Bischof Gerhard kann Iphofen dann wieder von Kaiser Karl ablösen.
Dietrich von Obersfeld erhält von Bischof Gerhard von Schwarzburg den Zehnt zu Hungers und etliche andere Stücke. Er unterschreibt, dass das Stift die Stücke für 30 Mark Silber wieder ablösen kann.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Ritter Burkhard von Seckendorf zu Frankenberg (Burchart von Seckendorf zu Franckenberg) 300 Gulden. Diese Summe verschreibt er ihm auf der Bede zu Iphofen (Jphouen). Diese Schulden werden vollständig abbezahlt.
Bischof Johann von Brunn erhält 4000 Goldgulden von Eckhard, Wilhelm und Peter Schweigerer (Eck, Wilhelm vnd peter die Schwaigerer) und verschreibt ihnen mit Bürgschaft davon jährlich 400 Gulden Abzins auf der Stadt und dem Amt Iphofen (Jphouen). Diese Verschreibung wurde später wieder abgelöst.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann Buck 700 Gulden. Dafür verschreibt er ihm jährlich 70 Gulden, also von 10 einen auf den Gefällen und Renten der Stadt Iphofen (Jphouen) mit Bürgschaft. Die Schulden wurden bezahlt und die Verpfändung abgelöst.
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalck von Raugeneckcloster zu Kunigsperg) noch ein Viertel des Zehnts in Humprechtshausen (Humprechtshausen) zu Lehen. Hierfür erhält er vom Kloster Fischrechte als Pfand für sich und seine Nachkommen an der Baunach bei Rauheneck. Bischof Rudolf von Scherenberg, von dem die Mönche diese Fischrechte aufgetragen bekommen haben, bewilligt die Übetragung. Die Mönche bestätigen diese Verpfändung.
Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt 1000 Gulden von Heinrich Link zu Schwabach (hainrich Linck zu Swabach) und verschreibt ihm dafür 50 Gulden auf der Bede von Iphofen (Jphouen), die er jährlich zu Cathedra Petri erhalten soll.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt seinem Kämmerer Eberhard Butner (Eberhart Butner) aus Gnade lebenslang 10 Gulden auf der Bede zu Iphofen (Iphouen). Diese soll er jedes Jahr an Cathedra Petri erhalten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet 100 Gulden an jährlichen Kammergefällen, 18 Batzen für einen Gulden und 2000 Geldgulden an Heinrich Wolff von Herbilstadt (Hainrich Wolff von Herbilstatt). Die 2000 Geldgulden, die durch Matthias von Herbilstadt Domherr, in seinem Testament dem Geschlecht von Herbilstadt vermacht wurden, sollen als ritterliches Mannlehen an die zwei ältesten weltlichen Erben vom Hochstift verliehen werden. Unter der Einwilligung Bischofs Konrad von Thüngen wurden die Abgaben an Georg und Philipp von Herbilstadt (Jorg vnd Philips) als Ältesten in der Grafschaft Wertheim angelegt. Heinrich Wolff erhält die Abgaben von den beiden von Herbilstadt und verkauft sie an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt auf Wiederlösung mit einer Frist, die ein Vierteljahr vor Petri endet. Bei der Auslösung wird die Summe 2000 Gulden wieder eingesetzt.