2 Heller Gült sind bei Röthlein (Rodlein) auf Ablösung verpfändet.
Heinrich von Eichelsdorf (Heinrich von Eggesdorff der elter) und seine Ehefrau Jutta (Jutha sein Hausfrawm) verpfänden ihren Besitz in den Dörfern Rod (Rode), Sulz (Sultza) und Steinbach (Steinbach) an den Bischof Albrecht von Hohenlohe. Diese Besitztümer sollen wiederum die Kinder von Herr und Frau von Eichelsdorf (Eggesdorff) zu Lehen bekommen. Das Hochstift bekommt zudem die Atzung des Dorfes Sulz (Sulzta).
Bischof Johann von Brunn schuldet Dieter von Isenburg (ditrichen von Eisenburg hern zu Baidingen) 500 Gulden. Dieser zahlt Dietrich von Bickenbach (ditrich der elter zu Bickenbach) an Bischof Johann von Brunn und dafür verschreibt der Bischof ihm 500 Gulden auf den Hof zu Rieden (Rieden), mit allen Renten, Münzen, Gült, Diensten, Feldern, mit allen Zugehörungen, Rechten, Gütern und Gewohnheiten bis zu seinen Nachkommen auf Wiederlösung. Diesen Hof haben Heinrich von Hausen (Haintz von Hausen), den andern Hans ritter den dritten, Konrad von Erbshausen (Cuntz) und Andreas von Erbshausen (Endres von Erphausen) gebaut.
Bischof Johann von Brun bekommt 150 Gulden von Wilhelm von Bibra (Wilhelmen von Bibra) und verschreibt ihm den Wildbann von Rieden (Rieden), welcher sich über die Fläche zwischen Ebersbach (Ebersbach) und Roth an der Saale (Rode an der Sale) erstreckt, so lange der Bischof die Schulden nicht abbezahlt. Darüber gibt es einen Revers.
Die Hälfte von Riedbach (riepach) samt dem Zoll ist an Konrad von Rosenberg (conraden von Rosenberg) verpfändet.
Friedrich von Seldeneck (Fritzen von Seldeneck) kauft für 3000 Gulden das Amt Zabelstein von Bischof Gottfried Schenk vom Limpurg, der etliche Adlige und Grafen zu Selbschuldnern macht.
Friedrich von Seldeneck (fritzen von Seldeneck) bekommt den Zoll von Rimbach (Riepach) für 1100 Gulden verpfändet und die Hälfte des Dorfes zu Lehen.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet seinem Sekretär Johann Pfeiffelmann (Johan pfeuffelman) 20 Malter Getreidegült auf einem Hof zusammen mit 150 Gulden, unter dem Vorbehalt des Hochstifts auf Wiederlösung.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet dem Doktor Kilian Münch (Kilian Munch) und den Erben des Sekretärs Johann Pfeiffelmann (Johansen Pfeuffelmans) 40 Malter Getreide, die von zwei Höfen bei Rieden (Rieden) kommen, für 300 Gulden auf Wiederlösung.
Bischof Konrad von Bibra schreibt ein Urteil über 40 Malter Getreidegült für Kilian Münch (kilian Munichen) vor dem Tag des Heiligen Michael. Die 40 Malter sind laut einer Schrift vom 03.10.1547 mit 300 Gulden vergütet und diese 300 Gulden sind dem Hochstift auf Wiederlösung vorbehalten.